Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5050
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 5050 entspricht mit einer Punktzahl von 950 einem Wert von 55,37 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 1,8 ergibt einen Wert von 99,67 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 2,5 und führt zu einem Betrag von 138,43 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 55,37 €
Schwellenwert: 99,67 €
Höchstwert: 138,43 €
Einfachsatz: 55,37 €
Schwellenwert: 99,67 €
Höchstwert: 138,43 €
Die GOÄ-Ziffer 5050 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 2,5 bis zum Höchstsatz von 138,43 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 5050 gehört zum GOÄ-Abschnitt O.