GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: 5050

GOÄ 5050: Kontrastuntersuchung eines Hüftgelenks, Kniegelenks oder Schultergelenks, einschließlich Punktion, Stichkanalanästhesie und Kontrastmitteleinbringung – gegebenenfalls einschließlich Durchleuchtung(en) –

Abschnitt: O

Punktzahl:

950

Einfachsatz:

1,0
55,37 €

Regelhöchstsatz:

1,8
99,67 €

Höchstsatz:

2,5
138,43 €
Ausschlussziffern:

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5050

Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 5050 entspricht mit einer Punktzahl von 950 einem Wert von 55,37 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 1,8 ergibt einen Wert von 99,67 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 2,5 und führt zu einem Betrag von 138,43 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 55,37 €
Schwellenwert: 99,67 €
Höchstwert: 138,43 €
Die GOÄ-Ziffer 5050 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 2,5 bis zum Höchstsatz von 138,43 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 5050 gehört zum GOÄ-Abschnitt O.

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