GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: 5070

GOÄ 5070: Kontrastuntersuchung der übrigen Gelenke, einschließlich Punktion, Stichkanalanästhesie und Kontrastmitteleinbringung – gegebenenfalls einschließlich Durchleuchtung(en) -, je Gelenk

Abschnitt: O

Punktzahl:

400

Einfachsatz:

1,0
23,31 €

Regelhöchstsatz:

1,8
41,97 €

Höchstsatz:

2,5
58,29 €
Ausschlussziffern:

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5070

Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 5070 entspricht mit einer Punktzahl von 400 einem Wert von 23,31 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 1,8 ergibt einen Wert von 41,97 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 2,5 und führt zu einem Betrag von 58,29 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 23,31 €
Schwellenwert: 41,97 €
Höchstwert: 58,29 €
Die GOÄ-Ziffer 5070 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 2,5 bis zum Höchstsatz von 58,29 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 5070 gehört zum GOÄ-Abschnitt O.

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