GOÄ Ziffern: Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: A1387

GOÄ A1387: Netzhaut-Glaskörper-chirurgischer Eingriff bei anliegender oder abgelöster Netzhaut ohne netzhautablösende Membranen, einschließlich Pars-plana-Vitrektomie, Retinopexie, ggf. einschließlich Glaskörper-Tamponade, ggf. einschließlich Membran-Peeling, analog Nr. 2551 GOÄ

Abschnitt: analog

Punktzahl:

7.500

Einfachsatz:

1,0
437,15 €

Regelhöchstsatz:

2,3
1.005,46 €

Höchstsatz:

3,5
1.530,04 €
Ausschlussziffern:

Neben Nr. A 1387 sind keine zusätzlichen Eingriffe an Netzhaut oder Glaskörper berechnungsfähig.

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