Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ A383: Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie, je Sitzung, analog Nr. 383 GOÄ, erhöhte Hygienemaßnahmen, zum 2,3fachen Satz
Wir freuen uns über Ihr Feedback
Feedback senden
Achtung: Die Abrechnung der COVID-19-Pandemie-Hygienepauschale nach GOÄ-Ziffer 383 analog (A383) als Hygienepauschale zur Erfüllung aufwendiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie ist zum 31.03.2022 ausgelaufen. Eine Abrechnung von Behandlungen nach dem 31.03.2022 ist demnach nicht mehr möglich. Die GOÄ-Ziffer 383 analog (A383) konnte im Zeitraum 01.01.2022 bis 31.03.2022 angesetzt werden und ht die zuvor gültige GOÄ-Ziffer 245 analog (A245) abgelöst, die für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie im Zeitraum 09.04.2020 bis 31.12.2021 abgerechnet werden konnte.
Disclaimer: Die auf dieser Seite dargestellten Inhalte wurden mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Allerdings können wir keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Unsere Inhalte dienen nicht als Rechtsberatung und können diese nicht ersetzen. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden: Kontakt aufnehmen
Jetzt ohne Risiko beim Abrechnungsstellen-Vergleich anfragen
Mit einer Anfrage auf abrechnungsstelle.com zahlreiche Angebote erhalten
Der Abrechnungsstellen-Vergleich ist für Leistungserbringer gänzlich kostenfrei
Ihre Anfrage ist unverbindlich und verpflichtet nicht zum Vertragsabschluss
Probieren Sie den Vergleichsrechner jetzt unverbindlich aus und lassen sich passende Tarife anzeigen.