Achtung: Die Abrechnung der COVID-19-Pandemie-Hygienepauschale nach GOÄ-Ziffer 383 analog (A383) als Hygienepauschale zur Erfüllung aufwendiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie ist zum 31.03.2022 ausgelaufen. Eine Abrechnung von Behandlungen nach dem 31.03.2022 ist demnach nicht mehr möglich. Die GOÄ-Ziffer 383 analog (A383) konnte im Zeitraum 01.01.2022 bis 31.03.2022 angesetzt werden und ht die zuvor gültige GOÄ-Ziffer 245 analog (A245) abgelöst, die für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie im Zeitraum 09.04.2020 bis 31.12.2021 abgerechnet werden konnte.
Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte