GOÄ Ziffern: Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: A2256

GOÄ A2256: Abtragung der Lamina perpendicularis des knöchernen Septums, aber nicht neben Nr. 1447 bzw. 1448 GOÄ, analog Nr. 2256 GOÄ – n. Beschluss des Zentralen Konsultationsausschusses f. Gebührenordnungsauschusses bei der BÄK

Abschnitt: analog

Punktzahl:

463

Einfachsatz:

1,0
26,99 €

Regelhöchstsatz:

2,3
62,07 €

Höchstsatz:

3,5
94,45 €
Ausschlussziffern:

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A2256

Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer A2256 entspricht mit einer Punktzahl von 463 einem Wert von 26,99 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 62,07 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 94,45 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 26,99 €
Schwellenwert: 62,07 €
Höchstwert: 94,45 €
Die GOÄ-Ziffer A2256 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 94,45 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer A2256 gehört zum GOÄ-Abschnitt analog.

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