Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ A2256: Abtragung der Lamina perpendicularis des knöchernen Septums, aber nicht neben Nr. 1447 bzw. 1448 GOÄ, analog Nr. 2256 GOÄ – n. Beschluss des Zentralen Konsultationsausschusses f. Gebührenordnungsauschusses bei der BÄK
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