Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A5860
Einfachsatz: 402,18 €
Schwellenwert: 723,93 €
Höchstwert: 1.005,46 €
Punktzahl:
Einfachsatz:
Regelhöchstsatz:
Höchstsatz:
Unter radiochirurgischer Bestrahlung (Radiochirurgie) ist die einzeitige stereotaktische Bestrahlung mittels Linearbeschleuniger zu verstehen. Die Radiochirurgie ist nur einmal in sechs Monaten berechnungsfähig. Diese Therapie ist grundsätzlich bei folgenden Indikationen geeignet: Akustikusneurinom, Hypophysenadenom, Meningeom, arteriovenöse Malformation, medikamentös oder operativ therapierefraktäre Trigeminusalgesie, Chordom. Die nach § 10 GOÄ zulässigen Kosten für Material können zusätzlich berechnet werden.
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