GOÄ Ziffern: Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: A7015

GOÄ A7015: Optische und sonographische Messung der Vorderkammertiefe und/oder der Hornhautdicke des Auges, analog Nr. 410 GOÄ

Abschnitt: analog

Punktzahl:

200

Einfachsatz:

1,0
11,66 €

Regelhöchstsatz:

2,3
26,81 €

Höchstsatz:

3,5
40,80 €
Ausschlussziffern:

Für die Untersuchung des anderen Auges in der gleichen Sitzung, analog Nr. 420 GOÄ:
80 Punkte
1,0: 4,66
2,3: 10,72
3,5: 16,32

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