GOÄ Ziffern: Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: A1006

GOÄ A1006: Gezielte weiterführende sonographische Untersuchung zur differenzialdiagnostischen Abklärung und/oder der Überwachung bei aufgrund einer Untersuchung nach Nr. 415 GOA erhobenem Verdacht auf pathologische Befunde (Schädigung eines Fetus durch Fehlbildung oder Erkrankung oder ausgewiesener besonderer Risikosituation aufgrund der Genetik, Anamnese oder einer exogenen Noxe), analog Nr. 5373 GOÄ je Sitzung

Abschnitt: analog

Punktzahl:

1.900

Einfachsatz:

1,0
110,75 €

Regelhöchstsatz:

1,8
199,34 €

Höchstsatz:

2,5
276,86 €
Ausschlussziffern:

Die Indikationen ergeben sich aus der Anlage 1c II.2 der Mutterschafts-Richtlinien in der jeweils geltenden Fassung.
Die weiterführende sonographische Diagnostik kann gegebenenfalls mehrfach, zur gezielten Ausschlussdiagnostik bis zu dreimal im gesamten Schwangerschaftsverlauf berechnet werden. Im Positivfall einer fetalen Fehlbildung oder Erkrankung ist die Berechnung auch häufiger möglich. Das zur Untersuchung genutzte Ultraschallgerät muss mindestens über 64 Kanäle im Sende- und Empfangsbereich, eine variable Tiefenfokussierung, mindestens 64 Graustufen und eine aktive Vergrößerungsmöglichkeit für Detaildarstellungen verfügen.

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A1006

Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer A1006 entspricht mit einer Punktzahl von 1.900 einem Wert von 110,75 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 1,8 ergibt einen Wert von 199,34 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 2,5 und führt zu einem Betrag von 276,86 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 110,75 €
Schwellenwert: 199,34 €
Höchstwert: 276,86 €
Die GOÄ-Ziffer A1006 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 2,5 bis zum Höchstsatz von 276,86 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer A1006 gehört zum GOÄ-Abschnitt analog.

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