Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1812
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 1812 entspricht mit einer Punktzahl von 340 einem Wert von 19,82 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 45,58 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 69,36 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 19,82 €
Schwellenwert: 45,58 €
Höchstwert: 69,36 €
Einfachsatz: 19,82 €
Schwellenwert: 45,58 €
Höchstwert: 69,36 €
Die GOÄ-Ziffer 1812 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 69,36 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 1812 gehört zum GOÄ-Abschnitt K.