Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ-Ziffer: 445
GOÄ 445: Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 1200 und mehr Punkten bewertet sind
Der Zuschlag nach Nummer 445 ist je Behandlungstag nur einmal berechnungsfähig.
Der Zuschlag nach Nummer 445 ist neben den Zuschlägen nach den Nummern 442 bis 444 nicht berechnungsfähig.
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