Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ 443: Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 500 bis 799 Punkten bewertet sind
Der Zuschlag nach Nummer 443 ist je Behandlungstag nur einmal berechnungsfähig.
Der Zuschlag nach Nummer 443 ist neben den Zuschlägen nach den Nummern 442, 444 und/oder 445 nicht berechnungsfähig.
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