GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: 443

GOÄ 443: Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 500 bis 799 Punkten bewertet sind

Abschnitt: C

Punktzahl:

750

Einfachsatz:

1,0
43,72 €

Regelhöchstsatz:

-
-

Höchstsatz:

-
-
Ausschlussziffern: GOÄ 442, GOÄ 444, GOÄ 445

Der Zuschlag nach Nummer 443 ist je Behandlungstag nur einmal berechnungsfähig.
Der Zuschlag nach Nummer 443 ist neben den Zuschlägen nach den Nummern 442, 444 und/oder 445 nicht berechnungsfähig.

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