GOÄ Ziffern: Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: 444

GOÄ 444: Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 800 bis 1199 Punkten bewertet sind

Abschnitt: C

Punktzahl:

1.300

Einfachsatz:

1,0
75,77 €

Regelhöchstsatz:

-
-

Höchstsatz:

-
-
Ausschlussziffern: GOÄ 442, GOÄ 443, GOÄ 445

Der Zuschlag nach Nummer 444 ist je Behandlungstag nur einmal berechnungsfähig.
Der Zuschlag nach Nummer 444 ist neben den Zuschlägen nach den Nummern 442, 443 und/oder 445 nicht berechnungsfähig.

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