Was ist der Punktwert?

Lexikon

Leistungen aus Gebührenordnungen werden über sogenannte Punktzahlen bewertet. Der Punktwert wiederum ist ein für jede Gebührenordnung individuell festgelegter Cent-Betrag. Die Multiplikation der Punktzahl mit dem Punktwert ergibt den Gebührensatz in Euro. Der so ermittelte Einfachsatz lässt sich jedoch über einen Steigerungsfaktor auf das bis zu 3,5-fache (Höchstsatz) erhöhen.

Punktwerte existieren für die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Auch für die Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen mit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden die im einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) definierten Bewertungszahlen mit einem Punktwert multipliziert. Die jeweiligen Punktwerte werden von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats festgelegt.

Wie hoch sind die aktuellen Punktwerte?

Die aktuellen Punktwerte sind wie folgt festgelegt:

  • GOÄ: 5,82873 Cent
  • GOZ: 5,62421 Cent
  • EBM: 11,4915 Cent

Beispiel eines Punktwerts

GOÄ-Ziffer: 50

GOÄ 50: Besuch, einschließlich Beratung und symptombezogene Untersuchung

320 Punkte
320
Punktzahl
1,0
18,65 €
Einfachsatz
2,3
42,90 €
Regelhöchstsatz
3,5
65,28 €
Höchstsatz

Die Leistung nach Nummer 50 darf anstelle oder neben einer Leistung nach Nummer 45 oder 46 nicht berechnet werden.
Neben der Leistung nach Nummer 50 sind die Leistungen nach den Nummern 1, 5, 48 und/oder 52 nicht berechnungsfähig.

  • Die GOÄ-Ziffer 50 hat eine Punktzahl (Bewertungszahl) von 320.
  • Der GOÄ Punktwert beträgt 5,82873 Cent.
  • Durch die Multiplikation aus Punktzahl und Punktwert (320 x 5,82873 Cent) ergibt sich für die GOP 50 ein Gebührensatz in Höhe von 18,65 Euro (Einfachsatz).
  • Die Multiplikation mit dem Faktor des ärztlichen Gebührenrahmens in Höhe von 2,3 ergibt sich der Regelhöchstsatz (auch Schwellenwert genannt) in Höhe von 42,90 Euro.
  • Eine Multiplikation des Einfachsatzes mit dem Faktor 3,5 ergibt einen Höchstsatz in Höhe von 65,28 Euro.

Häufige Fragen zum Punktwert

Der Punktwert der GOÄ beträgt seit einer Anpassung im Jahre 1996 (Erhöhung von 11,0 auf 11,4 Pfennige) nunmehr 5,82873 Cent.

Der Punktwert der GOZ beträgt seit Inkrafttreten der Gebührenordnung für Zahnärzte im Jahre 1988 unverändert 5,62421 Cent (damals 11 Pfennige).

Der einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) bildet die Grundlage für die Abrechnung der vertragsärztlichen Leistungen. Für das Jahr 2023 beträgt der Punktwert im EBM 11,4915 Cent. In den Vorjahren lag der Punktwert des EBM bei:

  • 2023: 11,4915 Cent
  • 2022: 11,2662 Cent
  • 2021: 11,1244 Cent
  • 2020: 10,9871 Cent

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