GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: D

GOÄ D: Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbrachte Leistungen

Abschnitt: B

Punktzahl:

220

Einfachsatz:

1,0
12,82 €

Regelhöchstsatz:

-
-

Höchstsatz:

-
-
Ausschlussziffern: GOÄ A, GOÄ E, GOÄ F, GOÄ G, GOÄ H, GOÄ J, GOÄ K2

Werden Leistungen innerhalb einer Sprechstunde an Samstagen erbracht, so ist der Zuschlag nach Buchstabe D nur mit dem halben Gebührensatz berechnungsfähig.
Werden Leistungen an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen zwischen 20 und 8 Uhr erbracht, ist neben dem Zuschlag nach Buchstabe D ein Zuschlag nach Buchstabe B oder C berechnungsfähig.
Der Zuschlag nach Buchstabe D ist für Krankenhausärzte im Zusammenhang mit zwischen 8 und 20 Uhr erbrachten Leistungen nicht berechnungsfähig.

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