In welcher Situation ist welcher GOÄ-Zuschlag berechnungsfähig? In unserem Ratgeber erhalten Sie einen Überblick aller Zuschläge des Abschnitts B der Gebührenordnung für Ärzte.
Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
Werden Leistungen innerhalb einer Sprechstunde an Samstagen erbracht, so ist der Zuschlag nach Buchstabe D nur mit dem halben Gebührensatz berechnungsfähig.
Werden Leistungen an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen zwischen 20 und 8 Uhr erbracht, ist neben dem Zuschlag nach Buchstabe D ein Zuschlag nach Buchstabe B oder C berechnungsfähig.
Der Zuschlag nach Buchstabe D ist für Krankenhausärzte im Zusammenhang mit zwischen 8 und 20 Uhr erbrachten Leistungen nicht berechnungsfähig.
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