GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: H

GOÄ H: Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbrachte Leistungen

Abschnitt: B

Punktzahl:

340

Einfachsatz:

1,0
19,82 €

Regelhöchstsatz:

-
-

Höchstsatz:

-
-

Werden Leistungen an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen zwischen 20 und 8 Uhr erbracht, darf neben dem Zuschlag nach Buchstabe H ein Zuschlag nach Buchstabe F oder G berechnet werden.
Der Zuschlag nach Buchstabe H ist neben den Leistungen nach den Nummern 45, 46, 48 und 52 nicht berechnungsfähig.

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