GOÄ Ziffern: Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: A

GOÄ A: Zuschlag für außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen

Abschnitt: B

Punktzahl:

70

Einfachsatz:

1,0
4,08 €

Regelhöchstsatz:

-
-

Höchstsatz:

-
-
Ausschlussziffern: GOÄ B, GOÄ C, GOÄ D, GOÄ E, GOÄ F, GOÄ G, GOÄ H, GOÄ J, GOÄ K2

Der Zuschlag nach Buchstabe A ist neben den Zuschlägen nach den Buchstaben B, C und/oder D nicht berechnungsfähig.
Der Zuschlag nach Buchstabe A ist für Krankenhausärzte nicht berechnungsfähig.

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In welcher Situation ist welcher GOÄ-Zuschlag berechnungsfähig? In unserem Ratgeber erhalten Sie einen Überblick aller Zuschläge des Abschnitts B der Gebührenordnung für Ärzte.

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