GOÄ Ziffern: Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: G

GOÄ G: Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen

Abschnitt: B

Punktzahl:

450

Einfachsatz:

1,0
26,23 €

Regelhöchstsatz:

-
-

Höchstsatz:

-
-

Der Zuschlag nach Buchstabe G ist neben den Leistungen nach den Nummern 45, 46, 48 und 52 nicht berechnungsfähig.
Neben dem Zuschlag nach Buchstabe G ist der Zuschlag nach Buchstabe F nicht berechnungsfähig.

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In welcher Situation ist welcher GOÄ-Zuschlag berechnungsfähig? In unserem Ratgeber erhalten Sie einen Überblick aller Zuschläge des Abschnitts B der Gebührenordnung für Ärzte.

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