GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: 51

GOÄ 51: Besuch eines weiteren Kranken in derselben häuslichen Gemeinschaft in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Leistung nach Nummer 50 – einschließlich Beratung und symptombezogener Untersuchung –

Abschnitt: B

Punktzahl:

250

Einfachsatz:

1,0
14,57 €

Regelhöchstsatz:

2,3
33,52 €

Höchstsatz:

3,5
51,00 €

Die Leistung nach Nummer 51 darf anstelle oder neben einer Leistung nach Nummer 45 oder 46 nicht berechnet werden.
Neben der Leistung nach Nummer 51 sind die Leistungen nach den Nummern 1, 5, 48 und/oder 52 nicht berechnungsfähig.

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 51

Die Steigerung der GOÄ-Ziffer 51 ist zum jeweiligen Wert gemäß folgender Steigerungsliste möglich. Der Einfachsatz entspricht anhand der Punktzahl von 250 einem Wert von 14,57 €. Dieser Wert lässt sich zu einem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 auf 33,52 € steigern. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 51,00 € Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 14,57 €
Schwellenwert: 33,52 €
Höchstwert: 51,00 €
Die GOÄ-Ziffer 51 gehört zum GOÄ-Abschnitt: B

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