Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 51
Einfachsatz: 14,57 €
Schwellenwert: 33,52 €
Höchstwert: 51,00 €
Punktzahl:
Einfachsatz:
Regelhöchstsatz:
Höchstsatz:
Die Leistung nach Nummer 51 darf anstelle oder neben einer Leistung nach Nummer 45 oder 46 nicht berechnet werden.
Neben der Leistung nach Nummer 51 sind die Leistungen nach den Nummern 1, 5, 48 und/oder 52 nicht berechnungsfähig.
Feedback senden
Jetzt in unserem Abrechnungsstellen-Vergleich die passende Abrechnungsstelle finden.
Kostenfrei und unverbindlich für Ärzte, Zahnärzte, MVZ und Chefärzte.
Disclaimer: Die auf dieser Seite dargestellten Inhalte wurden mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Allerdings können wir keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Unsere Inhalte dienen nicht als Rechtsberatung und können diese nicht ersetzen. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden: Kontakt aufnehmen