Die Abrechnung ärztlicher Leistungen erfolgt auf Basis des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) oder nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Während sich der EBM als zentrale Vergütungsordnung für kassenärztliche Leistungen versteht und die angelehnte Abrechnung quartalsweise bei der Kassenärztlichen Vereinigung eingereicht wird, ist die privatärztliche Abrechnung deutlich komplizierter. Alle Leistungen, die unter die GOÄ fallen, werden mit dem Patienten selbst abgerechnet. In erster Linie betrifft das ärztliche Leistungen, die Privatpatienten in Anspruch nehmen. Zudem gibt es Selbstzahler, die über ihren gesetzlichen Krankenversicherungsanspruch hinaus an privaten Gesundheitsleistungen interessiert sind. Das Stichwort heißt Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), wobei hier ebenfalls die Gebührenordnung für Ärzte zur Anwendung kommt.
Je nach Fachrichtung kommen weitere Abrechnungstarife hinzu. Zahnärzte greifen beispielsweise auf GOZ und Bema zurück. Heilpraktiker hingegen gehen einen Dienstvertrag mit ihren Patienten ein. Hier kommt das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker zur Anwendung. So kommt es, dass niedergelassene Ärzte, Zahnärzte, Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Heilpraktiker teils unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten vorfinden. Niedergelassene Ärzte und jene, die Heilberufen angehören, kommen nicht drumherum, sich mit der kassenärztlichen Abrechnung eingehend zu beschäftigen (außer reine Privatärzte). Wer jetzt noch das Durchschnittshonorar effektiv steigern und sicher agieren möchte, muss zudem in die Tiefen der GOÄ-Abrechnung eintauchen.
Sicher, die Abrechnung gehört zum Ärztealltag dazu. Sie sollte jedoch nicht zum Kerngeschäft werden. Schließlich sollte die Nähe zum Patienten im Mittelpunkt stehen. Menschen, vor allem chronisch Kranke, benötigen einen zielorientierten Behandlungsplan und häufige Kontrollen. Patienten verdienen die ungeteilte Aufmerksamkeit ihres Arztes. Viele Mediziner ertappen sich jedoch dabei, dass sie bereits während der Behandlung in Gedanken etwaige Fallstricke bei einer komplizierten Abrechnung durchgehen. Sich einfach freimachen von der aufwendigen Abwicklung privater Leistungen, das wünscht sich ein großer Teil des medizinischen Personals. Schließlich sehen immer mehr Ärzte ihren Arbeitsalltag in Gefahr, weil sie zunehmend längere Schreibtischphasen einlegen müssen. Auf der Suche nach einer Alternative stoßen viele von ihnen auf privatärztliche Verrechnungsstellen.
Ärzte arbeiten überdurchschnittlich viel. Ein Viertel der Zeit verbringen sie dabei ausschließlich mit Verwaltungstätigkeiten. Dazu gehören die Behandlungsdokumentation, die Beantragung von Therapien, das Bearbeiten von Formularen und das Reagieren auf Kassenanfragen.
Als besonders großer Zeitfresser gilt die Abrechnung der geleisteten Tätigkeiten. Vor allem die Abrechnung mit Privatpatienten nimmt viel Zeit in Anspruch. Da das Wartezimmer im besten Fall voll ist, werden die lästigen Aufgaben häufig auf die Zeit nach dem Feierabend verschoben. So beginnt nach der eigentlichen Praxistätigkeit der gefühlt zweite Job als Verwaltungsassistent. Dadurch bleibt weniger Zeit für Erholung und private Verpflichtungen, was auf lange Sicht zu großer Unzufriedenheit führt. Schließlich sollte neben dem Patienten auch der Arzt selbst als Mensch im Fokus stehen.
Eines haben alle Dienstleister, die sich um die Honorarabrechnung von Behandlungen kümmern, gemeinsam: sie stellen das Bindeglied zwischen Patient und Arzt dar und unterstützen den Mediziner dieser Konstellation bei der Bewältigung von Abrechnungen. Neben zahlreichen Abrechnungsdienstleistern (diese nennen sich Abrechnungsstelle, Abrechnungsservice, Abrechnungsbüro, etc.) gibt es auch zahlreiche sogenannte privatärztlichen Verrechnungsstellen, die sich selbst als PVS abkürzen. Diese PVS sind ärztliche Gemeinschaftseinrichtungen, die als regionale Organisationen ärztlich geleitet werden und die Rechtsform eines Vereins oder einer Genossenschaft haben. Die zugehörigen PVS sind über den Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen e. V. in Berlin und die PVS holding in Mülheim an der Ruhr organisiert.
Der PVS Verband vertritt die Interessen ihrer angehörigen privatärztlichen Verrechnungsstellen in der Öffentlichkeit, um schlagkräftig und nachhaltig auf Veränderungen im Gesundheitssystem reagieren zu können. Dabei arbeiten die im PVS Verband zusammengeschlossenen privatärztlichen Verrechnungsstellen als ärztliche Gemeinschaftseinrichtungen, um Ärzte in deren Arbeitsalltag zu entlasten. Neben der administrativen Unterstützung in der Abrechnung bieten die Mitglieder des PVS Verbands Abrechnungs-Seminare und individuelle Schulungen und Coachings für Ärzte an.
Zur in Mülheim an der Ruhr niedergelassenen PVS holding GmbH gehören vier PVS Gesellschaften. Als politischen Interessenvertreter hat die PVS holding 2017 in Berlin den Bundesverband Verrechnungsstellen Gesundheit e. V. (BVVG) gegründet, der unter anderem für die Weiterentwicklung der Dualität der Krankenversicherungssysteme und das Voranbringen der Novellierung der GOÄ eintritt. So entwickelt der BVVG Strategien für die Vertretung der politischen Interessen seiner Mitglieder und tritt für verlässliche Rahmenbedingungen und gesellschaftliche Akzeptanz im Gesundheitswesen ein. Dabei konzentriert sich der Bundesverband Verrechnungsstellen Gesundheit auf die Beobachtung und Analyse des politischen Geschehens sowie den daraus folgenden Dialog mit Politik, Regierungen, Verbänden und Institutionen. Folgende Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS) sind der PVS holding zugehörig:
Privatärztliche Verrechnungsstellen sorgen dafür, dass gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden. Zunächst nehmen sie dem Privatarzt, Kliniken, Zahnärzten, Heilpraktikern, Physiotherapeuten, Psychotherapeuten und Pflegeeinrichtungen die Abrechnung von privatärztlichen Leistungen ab. Dabei werden die Vorgaben zur Privatabrechnung sehr genau von der privatärztlichen Verrechnungsstelle überprüft. Das sorgt dafür, dass sich keine Fehler einschleichen. Egal, ob Ärzte nach GOÄ, UV-GOÄ, GOP oder GebüH abrechnen, ein strukturierter Ablauf und eine sichere Abarbeitung sind damit gewährleistet.
Ein Abrechnungsservice bietet zudem den Vorteil, dass ein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung steht. Tauchen Fragen oder Unklarheiten auf, können sich Mediziner problemlos an die Abrechnungsstelle wenden. In der Regel sieht der Abrechnungsdienstleister auch eine Kontaktaufnahme für die Privatpatienten vor. Damit entfällt ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand für Ärzte. Schließlich haben Patienten nicht selten Rückfragen zu ihrer Privatrechnung. Privatärztliche Verrechnungsstellen regeln das Geschäft mit der Vorauskasse und können eine fundierte Beratung in Bezug auf Abrechnungsfragen sicherstellen. Darüber hinaus besitzen sie den Vorteil, dass sie alles aus einer Hand liefern. So kann die komplette Abrechnung von privatärztlichen Leistungen an einen externen Anbieter ausgelagert werden. Nicht zuletzt sorgt eine privatärztliche Verrechnungsstelle dafür, dass die Privatabrechnung buchhalterisch gelungen ausgearbeitet wird. Damit bleiben die Praxisbücher fehlerfrei sowie vollständig und die Steuer kann im Anschluss ganz einfach erledigt werden.
Auch im Gesundheitswesen gibt es ein unternehmerisches Risiko. So wie in anderen Branchen ist es wichtig, die Gewinne im Blick zu behalten. Dazu gehört, dass niedergelassene Ärzte oder Anhänger von Heilberufen ihr Forderungsmanagement im Griff haben. Zahlt ein Patient nicht, muss ein Mahnwesen und gegebenenfalls ein Inkasso greifen. Schließlich können zahlungsunwillige Patienten die ausstehenden Zahlungen in die Länge ziehen und somit die Liquidität der Praxis in Gefahr bringen. Eine privatärztliche Verrechnungsstelle stellt sicher, dass der Patient an überfällige Rechnungen erinnert wird. Zudem bieten viele Abrechnungsstellen neben der grundlegenden Honorarabrechnung auch eine Vorfinanzierung (Verrechnungsstelle überweist an den Arzt noch bevor sie selbst das Geld vom Patienten erhalten hat) oder sogar ein echtes Factoring (Vorfinanzierung mit Übernahme des Ausfallrisikos). Durch diesen Ausfallschutz bekommt der Arzt sein Geld sogar dann, wenn der Patient nicht zahlen sollte.
Mehr Sicherheit gibt es auch dadurch, dass Verrechnungsstellen für eine schnelle und direkte Steigerung der Liquidität sorgen. Zudem wird die unternehmerische Steuerlast gesenkt. Auch für die Patienten ist etwas drin. Privatärztliche Verrechnungsstellen spiegeln sich auch in der Patientenzufriedenheit wider, da Teilzahlungen vereinbart oder verlängerte Zahlungsfristen ermöglicht werden können.
Es gibt viele Gründe, warum Mediziner und Anhänger von Heilberufen ihre Abrechnung nicht selbst machen sollten. Im Folgenden liefern wir fünf triftige Argumente, die gegen eine eigenständige Abrechnung und für eine privatärztliche Verrechnungsstelle sprechen.
Die Abrechnungsmodalitäten unterscheiden sich teilweise stark. Mediziner müssen einiges an Hintergrundwissen haben, um drohende Fallstricke erkennen zu können. Um profitabel zu bleiben, ist eine Abrechnungsstrategie unbedingt erforderlich. Hierfür sind sowohl Kenntnisse bei der GOÄ-Abrechnung wichtig als auch die Berücksichtigung der EBM-Stolpersteine.
Zahlungsversäumnisse gehören zum Praxisalltag. Umso ärgerlicher, wenn Mediziner den Patienten wiederholt an die ausstehende Rechnung erinnern müssen. Werden die Beträge weiterhin nicht beglichen, sollten im Anschluss an ein geordnetes Mahnwesen weitere Schritte erfolgen. Ein Inkassounternehmen kann dabei helfen, das Geld einzutreiben. Allerdings sind dafür Maßnahmen erforderlich, die wiederum Zeit in Anspruch nehmen.
Worauf kommt es bei der Ausstellung einer GOÄ Rechnung an? In unserem Beitrag zum Thema GOÄ Rechnung erhalten Sie alle Infos und ein Muster zum Download.
Viele Patienten haben Rückfragen zu Ihrer Rechnung. Das ist beispielsweise der Fall, wenn sie die GOÄ-Ziffer oder den 2,3-fachen Wert nicht verstehen. Insbesondere Kassenpatienten, die IGel in Anspruch nehmen, besitzen einen erhöhten Informationsbedarf. Das liegt daran, dass sie es nicht gewohnt sind, ein Blick in die ärztliche Abrechnung zu erhalten. Ihnen kommt die Rechnung häufig trotz vorheriger Aufklärung sehr hoch vor. Die Rückfragen können den Praxisalltag ordentlich durcheinanderwirbeln. Das gilt insbesondere für kleine Praxen, in denen das auskunftsgebende Büro nicht regelmäßig besetzt ist.
Menschen, in medizinischen Berufen, haben häufig dasselbe Problem: Zeitmangel. Das ist nicht ausschließlich auf ein hohes Patientenaufkommen zurückzuführen. Vielmehr sind es die zunehmenden Dokumentationspflichten und zusätzlichen Abrechnungsmodalitäten, die das Zeitkonto belasten. Mit der Beauftragung einer externen Verrechnungsstelle können zeitfressende Tätigkeiten ausgelagert werden. Medizinern und Anhängern des Heilberufes bleibt somit mehr Zeit für den Patienten und ihr Kerngeschäft.
Wer seine Abrechnung selbst erledigt, könnte sich einem höheren Risiko aussetzen. Dieses ergibt sich aus verschiedenen Faktoren, die bereits genannt wurden. Zum einen können Fehler bei der Abrechnung zu Problemen führen. Zum anderen belasten Rechnungen, die nicht beglichen werden, die Liquidität. Durch eine Ausgliederung des Ausfallrisikos und eine Reduzierung der unternehmerischen Steuerlast kann es gelingen, effektiver und sicherer am Markt zu agieren.
Die Vorteile einer privatärztlichen Verrechnungsstelle liegen auf der Hand: Mehr Zeit für die Patienten, mehr Behandlungen und gleichzeitig weniger Schreibtischarbeit und Risiko. Das hört sich gut an. Ein unübersichtlicher Markt sorgt allerdings dafür, dass viele Mediziner den Überblick verloren haben. Dutzende privatärztlichen Verrechnungsstelle tummeln sich in unterschiedlichen Bereichen. Niedergelassene Ärzte, Chefärzte, Zahnärzte oder Angestellte in medizinischen Versorgungszentren (MVZ) können auf verschiedene Abrechnungsstellen zurückgreifen. Dort sitzen Spezialisten, die mit unzähligen Tarifen locken. Generell gilt: Jeder sollte eine Verrechnungsstelle wählen, die zu seinen Bedürfnissen passt. So wird sichergestellt, dass sowohl der Tarif als auch die Leistungen der Praxis oder dem Versorgungszentrum zugutekommen.
Sich durch die unzähligen Angebote der Abrechnungszentren zu klicken und einen Tarif individuell ausarbeiten zu lassen, ist eine Möglichkeit. Schneller und effizienter geht es mit einem Vergleichsportal für privatärztliche Verrechnungsstellen.
Täglich müssen sich Mediziner und Anhänger von Heilberufen durch den Dschungel der Abrechnung kämpfen. Verschiedene Abrechnungsmodalitäten und Tarife zwingen zu Flexibilität und schnellem Umdenken. Auch wenn die Abrechnung, genauso wie die Behandlungsdokumentation, zu den Pflichtaufgaben gehört, gibt es eine Alternative. Mit einer privatärztlichen Verrechnungsstelle, die extern agiert, kann die Abrechnung von privatärztlichen Leistungen ausgelagert werden. Das hat gleich mehrere Vorteile. Der zeitintensive Abrechnungsaufwand entfällt. Zeitgleich wird mit einer Abrechnungsstelle eine Expertise in Anspruch genommen, die bei Abrechnungsfragen auch Patienten zur Seite steht.
Zudem sorgt eine Verrechnungsstelle mit einem effizienten Mahnsystem dafür, dass Rechnungen zeitig beglichen werden. Honorarausfälle müssen Ärzte nicht befürchten, da spezielle Anbieter mit dem sogenannten Factoring einen Ausfallschutz bieten. Daneben unterstützt unter anderem eine Reduzierung der unternehmerischen Steuerlast, die Aufrechterhaltung der Liquidität. Aber das wohl triftigste Argument für eine privatärztliche Verrechnungsstelle ist die zu erwartende Zeitersparnis, die dem Kerngeschäft – der Erbringung medizinischer Leistungen – zugutekommt. Endlich können sich Ärzte wieder auf das konzentrieren, was ihren Beruf ausmacht: den Patienten. Da es zahlreiche Anbieter im Bereich Abrechnungsstellen gibt, ist ein kostenloser Abrechnungsstellen-Vergleich empfehlenswert. Schließlich muss ein Dienstleister auch zu den eigenen Bedürfnissen passen.