Was ist Jobsharing?

Lexikon

Das sogenannte Jobsharing meint die Arbeitsplatzteilung zweier Ärzte. Dabei wird ein Vertragsarztsitz, also die Niederlassung eines Arztes, zur gemeinsamen Berufsausübung genutzt. Das Jobsharing eröffnet den beteiligten Ärzten die Möglichkeit, flexibler zu arbeiten, Teilzeitbeschäftigungen nachzugehen und in gesperrten Zulassungsbereichen tätig zu sein. Insbesondere für junge Ärzte mit Familie stellt dieses Arbeitsmodell eine interessante Option dar, eine verbesserte Work-Life-Balance zu erreichen.

Die zwei Varianten der Umsetzung von Jobsharing

Das Jobsharing kann auf zwei Arten erfolgen. Entweder gründen Ärzte als gleichberechtigte Partner eine Berufsausübungsgemeinschaft und sind anschließend gleichermaßen für wirtschaftliche Belange verantwortlich. Wie die Arbeit untereinander aufgeteilt wird, regeln die Jobsharing-Partner dabei ganz individuell.

Die zweite Variante ist, dass ein Vertragsarzt, der in einem für Neuzulassungen gesperrten Gebiet praktiziert, einen Kollegen auf Voll- oder Teilzeitbasis einstellt. Hierbei wird ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis eingegangen. Wirtschaftliche Verantwortung trägt nur der Praxisinhaber. In diesem Fall treten die üblichen Bestimmungen des Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrechts für Arbeitnehmer in Kraft.

Für beide Arten des Jobsharings gilt, dass Praxisräume, Behandlungsgeräte und Personal von beiden Ärzten in Anspruch genommen werden.

Häufige Fragen zum Jobsharing

Das Jobsharing unter Ärzten ist in erster Linie beliebt, weil den Ärzten auf diese Weise mehr Flexibilität am Arbeitsplatz gewährt wird. Es sind familienfreundlichere Arbeitszeiten möglich und die Arbeitsplatzteilung bietet den niedergelassenen Ärzten eine Arbeitsentlastung. Zudem ist das Jobsharing auch in gesperrten Planungsbereichen umsetzbar.

Jobsharing eignet sich besonders für junge Ärzte, die trotz des anspruchsvollen Berufsfelds ihre Kinder und Familien priorisieren möchten. Auch für Ärzte, denen in naher Zukunft eine Praxisübernahme bzw. Praxisabgabe bevorsteht, ist das Jobsharing eine praktische Option, einen fließenden Übergang zwischen Praxisabgeber und Nachfolger zu schaffen. Arbeitet der übernehmende Arzt zunächst als Angestellter in der Praxis, kann dieser sich an die neue Rolle als Praxisinhaber gewöhnen und die vielfältigen Praxisabläufe kennenlernen.

Unter dem Jobpairing wird die Arbeitsplatzteilung im Rahmen eines einheitlichen Arbeitsverhältnisses verstanden. Dabei teilen sich mehrere Arbeitnehmer eine Vollzeitstelle untereinander auf, um anspruchsvolle Aufgaben gemeinsam erledigen zu können und keine alleinigen Entscheidungen treffen zu müssen.

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