Unter einer Kassenzulassung versteht man die Berechtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung. Erhalten Ärzte eine Kassenzulassung, dürfen sie ihre ärztlichen Leistungen somit gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, sofern der Patient Versicherter der gesetzlichen Krankenversicherung ist.
Die Kassenzulassung wird von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) erteilt. Um zugelassen zu werden, müssen Ärzte bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie etwa die Facharztanerkennung, die Einhaltung von Qualitätsstandards und die Verfügbarkeit für die Versorgung von Patienten. Ohne eine Kassenzulassung sind Ärzte lediglich dazu berechtigt, Privatleistungen abzurechnen.