Obwohl Ihre Berufshaftpflichtversicherung für mögliche Schadensersatzansprüche aufkommt, lohnt sich für Ärzte der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Ob Streitigkeiten mit dem Praxispersonal, mit Patienten oder Ihrer Krankenkasse – zu juristischen Auseinandersetzungen kann es für Sie als Arzt in verschiedenen Formen kommen. Neben offensichtlichen finanziellen Folgen müssen Sie auch an strafrechtliche Konsequenzen denken, wie beispielsweise den Verlust Ihrer Approbation. Als Arzt können Sie hier von sogenannten Sonderkonzepten profitieren, die speziell für Personen in Heilberufen konzipiert sind.
Bei dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung besteht grundsätzlich die Möglichkeit, verschiedene Bausteine miteinander zu kombinieren oder auch auszuschließen. Als Arzt mit eigener Praxis sind für Sie vor allem die Bausteine „Beruf“ und „Strafrecht“ wichtig. Mit einer Rechtsschutzversicherung für Firmen und Selbstständige sind Sie bei Rechtsstreitigkeiten abgesichert.
Werden strafrechtliche Ermittlungen gegen Sie als Arzt oder Ihre Mitarbeiter eingeleitet, entstehen schnell horrende Kosten. Führen Forderungen einmal zu gerichtlichen Prozessen, können diese mitunter mehrere Jahre andauern. Da hierbei kontinuierlich Kosten auf Sie zukommen, ist ein passender Rechtsschutz essenziell. Eine Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung sollte daher unbedingt integriert werden. Beachten Sie allerdings, dass einige Leistungen nicht oder nur gesondert versichert werden können.
Auch die Integration eines Sozial-Rechtsschutzes ist empfehlenswert. Mit diesem Bestandteil sichern Sie unter anderem Forderungen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) sowie sozialrechtliche Streitigkeiten im Allgemeinen ab.
Ein Vorteil der Rechtsschutzversicherung besteht darin, dass Sie eine private Absicherung vergleichsweise günstig integrieren und auch Familienmitglieder mitversichern können.
Prinzipiell gibt es Rechtsschutzversicherungen mit und ohne Selbstbeteiligung. Je höher die Selbstbeteiligung, desto stärker wird der Versicherungsbeitrag in der Regel reduziert. Da die Rechtsschutzversicherung meist nur in existenzbedrohenden Situationen benötigt wird, lohnt es sich in den meisten Fällen, eine hohe Selbstbeteiligung zu wählen. Arbeiten Sie in einem medizinischen Bereich, in dem Sie vergleichsweise häufig mit Rechtsstreitigkeiten konfrontiert sind, sollte die Höhe der Selbstbeteiligung entsprechend nach unten angepasst werden.
Einen Basistarif erhalten angestellt Ärzte oftmals bereits ab 150 Euro jährlich. Möchten Sie als niedergelassener Arzt einen möglichst umfassenden Schutz sicherstellen, kann der Jahresbeitrag bis zu 1.000 Euro umfassen. Entscheidend sind die Art der Tätigkeit (angestellt oder selbstständig), die Anzahl und der Umfang der eingeschlossenen Lebensbereiche, mitversicherte Personen sowie die Höhe der Versicherungssumme und der Selbstbeteiligung.