Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ Ziffernliste: 500 bis 887
GOÄ 501: Inhalationstherapie mit intermittierender Überdruckbeatmung (z.B. Bird-Respirator)
Neben der Leistung nach Nummer 501 sind die Leistungen nach den Nummern 500 und 505 nicht berechnungsfähig.
GOÄ 508: Krankengymnastische Ganzbehandlung als Einzelbehandlung im Bewegungsbad
GOÄ 509: Krankengymnastik in Gruppen (Orthopädisches Turnen) – auch im Bewegungsbad -, bei mehr als drei bis acht Teilnehmern, je Teilnehmer
GOÄ 510: Übungsbehandlung auch mit Anwendung mediko-mechanischer Apparate, je Sitzung
Neben der Leistung nach Nummer 510 ist die Leistung nach Nummer 521 nicht berechnungsfähig.
GOÄ 515: Extensionsbehandlung (z.B. Glissonschlinge)
GOÄ 516: Extensionsbehandlung mit Schrägbett, Extensionstisch, Perlgerät
GOÄ 518: Prothesengebrauchsschulung des Patienten – gegebenenfalls einschließlich seiner Betreuungsperson -, auch Fremdkraftprothesenschulung, Mindestdauer 20 Minuten, je Sitzung
GOÄ 521: Großmassage (z.B. Massage beider Beine, beider Arme, einer Körperseite, des Schultergürtels, eines Armes und eines Beines, des Rückens und eines Beines, des Rückens und eines Armes, beider Füße, beider Hände, beider Knie, beider Schultergelenke und ähnliche Massagen mehrerer Körperteile), je Sitzung
GOÄ 523: Massage im extramuskulären Bereich (z.B. Bindegewebsmassage, Periostmassage, manuelle Lymphdrainage)
GOÄ 525: Intermittierende apparative Kompressionstherapie an einer Extremität, je Sitzung
GOÄ 526: Intermittierende apparative Kompressionstherapie an mehreren Extremitäten, je Sitzung
GOÄ 527: Unterwasserdruckstrahlmassage (Wanneninhalt mindestens 400 Liter, Leistung der Apparatur mindestens 4 bar)
GOÄ 530: Kalt- oder Heißpackung(en) oder heiße Rolle, je Sitzung
GOÄ 532: Leitung eines ansteigenden Vollbades (Überwärmungsbad)
GOÄ 533: Subaquales Darmbad
GOÄ 536: Heißluftbehandlung mehrerer Körperteile (z.B. Rumpf oder Beine)
GOÄ 539: Ultraschallbehandlung
GOÄ 548: Kurzwellen-, Mikrowellenbehandlung (Anwendung hochfrequenter Ströme)
GOÄ 549: Kurzwellen-, Mikrowellenbehandlung (Anwendung hochfrequenter Ströme) bei Behandlung verschiedener Körperregionen in einer Sitzung
GOÄ 551: Reizstrombehandlung (Anwendung niederfrequenter Ströme) – auch bei wechselweiser Anwendung verschiedener Impuls- oder Stromformen und gegebenenfalls unter Anwendung von Saugelektroden –
Wird Reizstrombehandlung nach Nummer 551 gleichzeitig neben einer Leistung nach Nummer 535, 536, 538, 539, 548, 549, 552 oder 747 an demselben Körperteil oder an denselben Körperteilen verabreicht, so ist nur die höherbewertete Leistung berechnungsfähig; dies gilt auch bei Verwendung eines Apparatesystems an mehreren Körperteilen.
GOÄ 554: Hydroelektrisches Vollbad (Kataphoretisches Bad, Stanger-Bad)
GOÄ 555: Gezielte Niederfrequenzbehandlung bei spastischen und/oder schlaffen Lähmungen, je Sitzung
GOÄ 558: Apparative isokinetische Muskelfunktionstherapie, je Sitzung
GOÄ 560: Behandlung mit Ultraviolettlicht in einer Sitzung
Werden mehrere Kranke gleichzeitig mit Ultraviolettlicht behandelt, so darf die Nummer 560 nur einmal berechnet werden.
GOÄ 561: Reizbehandlung eines umschriebenen Hautbezirkes mit Ultraviolettlicht
GOÄ 562: Reizbehandlung mehrerer umschriebener Hautbezirke mit Ultraviolettlicht in einer Sitzung
Die Leistungen nach den Nummern 538, 560, 561 und 562 sind nicht nebeneinander berechnungsfähig.
GOÄ 563: Quarzlampendruckbestrahlung eines Feldes
GOÄ 564: Quarzlampendruckbestrahlung mehrerer Felder in einer Sitzung
GOÄ 565: Photochemotherapie, je Sitzung
GOÄ 566: Phototherapie eines Neugeborenen, je Tag
GOÄ 567: Phototherapie mit selektivem UV-Spektrum, je Sitzung
GOÄ 569: Photo-Patch-Test (belichteter Läppchentest), bis zu drei Tests je Sitzung, je Test
GOÄ 602: Oxymetrische Untersuchung(en) (Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut) – gegebenenfalls einschließlich Bestimmung(en) nach Belastung –
GOÄ 603: Bestimmung des Atemwegwiderstandes (Resistance) nach der Oszillationsmethode oder der Verschlußdruckmethode – gegebenenfalls einschließlich fortlaufender Registrierung –
Neben der Leistung nach Nummer 603 ist die Leistung nach Nummer 608 nicht berechnungsfähig.
GOÄ 604: Bestimmung des Atemwegwiderstandes (Resistance) nach der Oszillationsmethode oder der Verschlußdruckmethode vor und nach Applikation pharmakodynamisch wirksamer Substanzen – gegebenenfalls einschließlich Phasenwinkelbestimmung und gegebenenfalls einschließlich fortlaufender Registrierung –
Mit der Gebühr sind die Kosten abgegolten.
Neben der Leistung nach der Nummer 604 sind die Leistungen nach den Nummern 603 und 608 nicht berechnungsfähig.
GOÄ 605a: Darstellung der Flußvolumenkurve bei spirographischen Untersuchungen – einschließlich graphischer Registrierung und Dokumentation –
GOÄ 606: Spiroergometrische Untersuchung – einschließlich vorausgegangener Ruhespirographie und gegebenenfalls einschließlich Oxymetrie –
GOÄ 607: Residualvolumenbestimmung (Fremdgasmethode)
GOÄ 610: Ganzkörperplethysmographische Untersuchung (Bestimmung des intrathorakalen Gasvolumens und des Atemwegwiderstandes) – gegebenenfalls mit Bestimmung der Lungendurchblutung –
Neben der Leistung nach Nummer 610 sind die Leistungen nach den Nummern 605 und 608 nicht berechnungsfähig.
GOÄ 611: Bestimmung der Lungendehnbarkeit (Compliance) – einschließlich Einführung des Ösophaguskatheters –
GOÄ 612: Ganzkörperplethysmographische Bestimmung der absoluten und relativen Sekundenkapazität und des Atemwegwiderstandes vor und nach Applikation pharmakodynamisch wirksamer Substanzen
Mit der Gebühr sind die Kosten abgegolten.
Neben der Leistung nach Nummer 612 sind die Leistungen nach den Nummern 605, 608, 609 und 610 nicht berechnungsfähig.
GOÄ 614: Transkutane Messung(en) des Sauerstoffpartialdrucks
GOÄ 615: Untersuchung der CO-Diffusionskapazität mittels Ein-Atemzugmethode (single-breath)
GOÄ 616: Untersuchung der CO-Diffusionskapazität als fortlaufende Bestimmung (steady state) in Ruhe oder unter Belastung
Neben der Leistung nach Nummer 616 ist die Leistung nach Nummer 615 nicht berechnungsfähig.
GOÄ 617: Gasanalyse in der Exspirationsluft mittels kontinuierlicher Bestimmung mehrerer Gase
GOÄ 620: Rheographische Untersuchung der Extremitäten
Mit der Gebühr sind die Kosten abgegolten.
GOÄ 621: Mechanisch-oszillographische Untersuchung (Gesenius-Keller)
GOÄ 622: Akrale infraton-oszillographische Untersuchung
GOÄ 623: Temperaturmessung(en) an der Hautoberfläche (z.B. der Brustdrüse) mittels Flüssig-Kristall-Thermographie (Plattenthermographie) einschließlich der notwendigen Aufnahmen
Die Leistung nach Nummer 623 zur Temperaturmessung an der Hautoberfläche der Brustdrüse ist nur bei Vorliegen eines abklärungsbedürftigen mammographischen Röntgenbefundes berechnungsfähig.
GOÄ 624: Thermographische Untersuchung mittels elektronischer Infrarotmessung mit Schwarzweiß-Wiedergabe und Farbthermogramm einschließlich der notwendigen Aufnahmen, je Sitzung
Neben der Leistung nach Nummer 624 ist die Leistung nach Nummer 623 nicht berechnungsfähig.
GOÄ 626: Rechtsherzkatheterismus – einschließlich Druckmessungen und oxymetrischer Untersuchungen sowie fortlaufender EKG-und Röntgenkontrolle –
Die Leistung nach Nummer 626 ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig.
Neben der Leistung nach Nummer 626 sind die Leistungen nach den Nummern 355, 356, 360, 361, 602, 648, 650, 651, 3710 und 5295 nicht berechnungsfähig.
GOÄ 627: Linksherzkatheterismus – einschließlich Druckmessungen und oxymetrischer Untersuchungen sowie fortlaufender EKG- und Röntgenkontrolle –
Die Leistung nach Nummer 627 ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig.
Neben der Leistung nach Nummer 627 sind die Leistungen nach den Nummern 355, 356, 360, 361, 602, 648, 650, 651, 3710 und 5295 nicht berechnungsfähig.
GOÄ 628: Herzkatheterismus mit Druckmessungen und oxymetrischen Untersuchungen – einschließlich fortlaufender EKG- und Röntgenkontrolle – im zeitlichen Zusammenhang mit Leistungen nach den Nummern 355 und/oder 360
Die Leistung nach Nummer 628 ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig.
Neben der Leistung nach Nummer 628 sind die Leistungen nach den Nummern 602, 648, 650, 651, 3710 und 5295 nicht berechnungsfähig.
GOÄ 629: Transseptaler Linksherzkatheterismus – einschließlich Druckmessungen und oxymetrischer Untersuchungen sowie fortlaufender EKG- und Röntgenkontrolle –
Die Leistung nach Nummer 629 ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig.
Neben der Leistung nach Nummer 629 sind die Leistungen nach den Nummern 355, 356, 602, 648, 650, 651, 3710 und 5295 nicht berechnungsfähig.
GOÄ 630: Mikro-Herzkatheterismus unter Verwendung eines Einschwemmkatheters – einschließlich Druckmessungen nebst fortlaufender EKG-Kontrolle –
Die Kosten für den Einschwemmkatheter sind mit der Gebühr abgegolten.
Neben der Leistung nach Nummer 630 sind die Leistungen nach den Nummern 355, 356, 360, 361, 602, 648, 650, 651, 3710 und 5295 nicht berechnungsfähig.
GOÄ 631: Anlegung eines transvenösen temporären Schrittmachers – einschließlich Venenpunktion, Elektrodeneinführung, Röntgendurchleuchtung des Brustkorbs und fortlaufender EKG-Kontrolle –
GOÄ 632: Mikro-Herzkatheterismus unter Verwendung eines Einschwemmkatheters – einschließlich Druckmessungen und oxymetrischer Untersuchungen nebst fortlaufender EKG-Kontrolle – gegebenenfalls auch unter Röntgen-Kontrolle –
Die Kosten für den Einschwemmkatheter sind mit der Gebühr abgegolten.
Neben der Leistung nach Nummer 632 sind die Leistungen nach den Nummern 355, 356, 360, 361, 602, 648, 650, 651, 3710 und 5295 nicht berechnungsfähig.
GOÄ 634: Lichtreflex-Rheographie
GOÄ 635: Photoelektrische Volumenpulsschreibung an mindestens vier Punkten
GOÄ 636: Photoelektrische Volumenpulsschreibung mit Kontrolle des reaktiven Verhaltens der peripheren Arterien nach Belastung (z.B. mit Temperaturreizen)
GOÄ 637: Pulswellenlaufzeitbestimmung – gegebenenfalls einschließlich einer elektrokardiographischen Kontrollableitung –
GOÄ 638: Punktuelle Arterien – und/oder Venenpulsschreibung
GOÄ 639: Prüfung der spontanen und reaktiven Vasomotorik (photoplethysmographische Registrierung der Blutfüllung und photoplethysmographische Simultanregistrierung der Füllungsschwankungen peripherer Arterien an mindestens vier peripheren Gefäßabschnitten sowie gleichzeitige Registrierung des Volumenpulsbandes)
GOÄ 640: Phlebodynamometrie
GOÄ 641: Venenverschluß-plethysmographische Untersuchung
GOÄ 642: Venenverschluß-plethysmographische Untersuchung mit reaktiver Hyperämiebelastung
GOÄ 643: Periphere Arterien- bzw. Venendruck- und/oder Strömungsmessung
GOÄ 644: Untersuchung der Strömungsverhältnisse in den Extremitätenarterien bzw. -venen mit direktionaler Ultraschall-Doppler-Technik – einschließlich graphischer Registrierung –
GOÄ 645: Untersuchung der Strömungsverhältnisse in den hirnversorgenden Arterien und den Periorbitalarterien mit direktionaler Ultraschall-Doppler-Technik – einschließlich graphischer Registrierung –
GOÄ 646: Hypoxietest (Simultanregistrierung des Atemvolumens und des Gasaustausches, der Arterialisation sowie der peripheren Vasomotorik mit gasanalytischen und photoelektrischen Verfahren)
GOÄ 647: Kardiologische und/oder hepatologische Kreislaufzeitmessung(en) mittels Indikatorverdünnungsmethoden – einschließlich Kurvenschreibung an verschiedenen Körperstellen mit Auswertung und einschließlich Applikation der Testsubstanz –
GOÄ 648: Messung(en) des zentralen Venen- oder Arteriendrucks, auch unter Belastung, – einschließlich Venen- oder Arterienpunktion, Kathetereinführung(en) und gegebenenfalls Röntgenkontrolle –
GOÄ 649: Transkranielle, doppler-sonographische Untersuchung – einschließlich graphischer Registrierung –
GOÄ 650: Elektrokardiographische Untersuchung zur Feststellung einer Rhythmusstörung und/oder zur Verlaufskontrolle – gegebenenfalls als Notfall-EKG –
GOÄ 651: Elektrokardiographische Untersuchung in Ruhe – auch gegebenenfalls nach Belastung – mit Extremitäten- und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen)
GOÄ 653: Elektrokardiographische Untersuchung auf telemetrischem Wege
Die Leistungen nach den Nummern 650 bis 653 sind nicht nebeneinander berechnungsfähig.
GOÄ 654: Langzeitblutdruckmessung von mindestens 18 Stunden Dauer – einschließlich Aufzeichnung und Auswertung –
GOÄ 655: Elektrokardiographische Untersuchung mittels Ösophagusableitung – einschließlich Einführen der Elektrode – zusätzlich zu den Nummern 651 oder 652
GOÄ 656: Elektrokardiographische Untersuchung mittels intrakavitärer Ableitung am Hisschen Bündel einschließlich Röntgenkontrolle
GOÄ 657: Vektorkardiographische Untersuchung
GOÄ 659: Elektrokardiographische Untersuchung über mindestens 18 Stunden (Langzeit-EKG) – gegebenenfalls einschließlich gleichzeitiger Registrierung von Puls und Atmung -, mit Auswertung
GOÄ 660: Phonokardiographische Untersuchung mit mindestens zwei verschiedenen Ableitpunkten in mehreren Frequenzbereichen – einschließlich einer elektrokardiographischen Kontrollableitung sowie gegebenenfalls mit Karotispulskurve und/oder apexkardiographischer Untersuchung –
GOÄ 665: Grundumsatzbestimmung mittels Stoffwechselapparatur ohne Kohlensäurebestimmung
GOÄ 666: Grundumsatzbestimmung mittels Stoffwechselapparatur mit Kohlensäurebestimmung
GOÄ 669: Ultraschallechographie des Gehirns (Echoenzephalographie)
GOÄ 670: Einführung einer Magenverweilsonde zur enteralen Ernährung oder zur Druckentlastung
GOÄ 671: Fraktionierte Ausheberung des Magensaftes – auch nach Probefrühstück oder Probemahlzeit –
GOÄ 672: Ausheberung des Duodenalsaftes – auch mit Gallenreflex oder Duodenalspülung, gegebenenfalls fraktioniert –
GOÄ 674: Anlage eines Pneumothorax – gegebenenfalls einschließlich Röntgendurchleuchtungen vor und nach der Füllung –
GOÄ 675: Pneumothoraxfüllung – gegebenenfalls einschließlich Röntgendurchleuchtungen vor und nach der Füllung –
GOÄ 676: Magenuntersuchung unter Sichtkontrolle (Gastroskopie) mittels endogastral anzuwendender Kamera einschließlich Aufnahmen
Mit der Gebühr sind die Kosten abgegolten.
GOÄ 677: Bronchoskopie oder Thorakoskopie
GOÄ 678: Bronchoskopie mit zusätzlichem operativem Eingriff (z.B. Probeexzision, Katheterbiopsie, periphere Lungenbiopsie, Segmentsondierungen) – gegebenenfalls einschließlich Lavage –
GOÄ 681: Ösophagoskopie mit zusätzlichem operativem Eingriff (z.B. Fremdkörperentfernung) – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion –
GOÄ 682: Gastroskopie unter Einsatz vollflexibler optischer Instrumente – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion –
GOÄ 683: Gastroskopie einschließlich Ösophagoskopie unter Einsatz vollflexibler optischer Instrumente – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion –
GOÄ 685: Duodeno-/Jejunoskopie – gegebenenfalls einschließlich einer vorausgegangenen Ösophago-/Gastro-/Bulboskopie, Probeexzision und/oder Probepunktion –
GOÄ 686: Duodenoskopie mit Sondierung der Papilla Vateri zwecks Einbringung von Kontrastmittel und/oder Entnahme von Sekret – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion –
GOÄ 689: Sigmoidoskopie unter Einsatz vollflexibler optischer Instrumente – einschließlich Rektoskopie sowie gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion –
GOÄ 691: Ösophago-/Gastro-/Bulboskopie mit nachfolgender Sklerosierung von Ösophagusvarizen – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/ oder Probepunktion –
GOÄ 692: Duodenoskopie mit Sondierung der Papilla Vateri zwecks Einbringung von Kontrastmittel und/oder Entnahme von Sekret – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion – mit Papillotomie (Hochfrequenzelektroschlinge) und Steinentfernung
GOÄ 692a: Plazierung einer Drainage in den Gallenoder Pankreasgang – zusätzlich zu einer Leistung nach Nummer 685, 686 oder 692 –
GOÄ 695: Entfernung eines oder mehrerer Polypen oder Schlingenbiopsie mittels Hochfrequenzelektroschlinge – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion – zusätzlich zu den Nummern 682 bis 685 und 687 bis 689 –
GOÄ 696: Entfernung eines oder mehrerer Polypen oder Schlingenbiopsie mittels Hochfrequenzelektroschlinge – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion – zusätzlich zu Nummer 690 –
GOÄ 697: Saugbiopsie des Dünndarms – gegebenenfalls einschließlich Röntgenkontrolle, Probeexzision und/oder Probepunktion –
GOÄ 698: Kryochirurgischer Eingriff im Enddarmbereich
GOÄ 699: Infrarotkoagulation im Enddarmbereich, je Sitzung
GOÄ 701: Laparoskopie (mit Anlegung eines Pneumoperitoneums) mit intraabdominalem Eingriff – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion –
GOÄ 703: Ballonsondentamponade bei blutenden Ösophagus- und/oder Fundusvarizen
GOÄ 705: Proktoskopie
GOÄ 706: Licht- oder Laserkoagulation(en) zur Beseitigung von Stenosen oder zur Blutstillung bei endoskopischen Eingriffen, je Sitzung
GOÄ 714: Neurokinesiologische Diagnostik nach Vojta (Lagereflexe) sowie Prüfung des zerebellaren Gleichgewichts und der Statomotorik
GOÄ 715: Prüfung der kindlichen Entwicklung bezüglich der Grobmotorik, der Feinmotorik, der Sprache und des sozialen Verhaltens nach standardisierten Skalen mit Dokumentation des entsprechenden Entwicklungsstandes
Neben der Leistung nach Nummer 715 sind die Leistungen nach den Nummern 8 und 26 nicht berechnungsfähig.
GOÄ 718: Höchstwert bei den Untersuchungen nach den Nummern 716 und 717, auch bei deren Nebeneinanderberechnung
Bei Berechnung des Höchstwertes sind die Arten der Untersuchungen anzugeben.
GOÄ 719: Funktionelle Entwicklungstherapie bei Ausfallerscheinungen in der Motorik, im Sprachbereich und/oder Sozialverhalten, als Einzelbehandlung, Dauer mindestens 45 Minuten
GOÄ 725: Systematische sensomotorische Entwicklungs- und Übungsbehandlung von Ausfallerscheinungen am Zentralnervensystem als zeitaufwendige Einzelbehandlung – gegebenenfalls einschließlich individueller Beratung der Betreuungsperson -, Dauer mindestens 45 Minuten
Neben der Leistung nach Nummer 725 sind die Leistungen nach den Nummern 505 bis 527, 535 bis 555, 719, 806, 846, 847, 849, 1559 und 1560 nicht berechnungsfähig.
GOÄ 726: Systematische sensomotorische Behandlung von zentralbedingten Sprachstörungen – einschließlich aller dazugehörender psychotherapeutischer, atemgymnastischer, physikalischer und sedierender Maßnahmen sowie gegebenenfalls auch Dämmerschlaf – als zeitaufwendige Einzelbehandlung, Dauer mindestens 45 Minuten
Neben der Leistung nach Nummer 726 sind die Leistungen nach den Nummern 719, 849, 1559 und 1560 nicht berechnungsfähig.
Die Leistung nach Nummer 726 ist neben der Leistung nach Nummer 725 an demselben Tage nur berechnungsfähig, wenn beide Behandlungen zeitlich getrennt voneinander mit einer Dauer von jeweils mindestens 45 Minuten erbracht werden.
GOÄ 740: Kryotherapie der Haut, je Sitzung
GOÄ 741: Verschorfung mit heißer Luft oder heißen Dämpfen, je Sitzung
GOÄ 742: Epilation von Haaren im Gesicht durch Elektrokoagulation bei generalisiertem krankhaften Haarwuchs infolge Endokrinopathie (z.B. Hirsutismus), je Sitzung
GOÄ 743: Schleifen und Schmirgeln und/oder Fräsen von Bezirken der Haut oder der Nägel, je Sitzung
GOÄ 744: Stanzen der Haut, je Sitzung
GOÄ 745: Auskratzen von Wundgranulationen oder Entfernung von jeweils bis zu drei Warzen mit dem scharfen Löffel
GOÄ 746: Elektrolyse oder Kauterisation, als selbständige Leistung
GOÄ 747: Setzen von Schröpfköpfen, Blutegeln oder Anwendung von Saugapparaten, je Sitzung
GOÄ 750: Auflichtmikroskopie der Haut (Dermatoskopie), je Sitzung
GOÄ 752: Bestimmung des Elektrolytgehalts im Schweiß durch Widerstandsmessung – einschließlich Stimulation der Schweißsekretion –
GOÄ 755: Hochtouriges Schleifen von Bezirken der Haut bei schweren Entstellungen durch Naevi, narbigen Restzuständen nach Akne vulgaris und ähnlichen Indikationen, je Sitzung
GOÄ 756: Chemochirurgische Behandlung spitzer Kondylome, auch in mehreren Sitzungen
GOÄ 757: Chemochirurgische Behandlung einer Präkanzerose – gegebenenfalls in mehreren Sitzungen –
GOÄ 758: Sticheln oder Öffnen und Ausquetschen von Aknepusteln, je Sitzung
GOÄ 759: Bestimmung der Alkalineutralisationszeit
GOÄ 760: Alkaliresistenzbestimmung (Tropfmethode)
GOÄ 761: UV-Erythemschwellenwertbestimmung – einschließlich Nachschau –
GOÄ 762: Entleerung des Lymphödems an Arm oder Bein durch Abwicklung mit Gummischlauch
GOÄ 763: Spaltung oberflächlich gelegener Venen an einer Extremität oder von Hämorrhoidalknoten mit Thrombus-Expressionen – gegebenenfalls einschließlich Naht –
GOÄ 764: Verödung (Sklerosierung) von Krampfadern oder Hämorrhoidalknoten, je Sitzung
GOÄ 765: Operative Entfernung hypertropher zirkumanaler Hautfalten (Marisquen)
GOÄ 766: Ligaturbehandlung von Hämorrhoiden einschließlich Proktoskopie, je Sitzung
GOÄ 768: Ätzung im Enddarmbereich als selbständige Leistung
GOÄ 770: Ausräumung des Mastdarms mit der Hand
GOÄ 780: Apparative Dehnung (Sprengung) eines Kardiospasmus
GOÄ 781: Bougierung der Speiseröhre, je Sitzung
GOÄ 784: Erstanlegen einer externen Medikamentenpumpe – einschließlich Einstellung sowie Beratung und Schulung des Patienten – gegebenenfalls in mehreren Sitzungen –
GOÄ 785: Anlage und Überwachung einer Peritonealdialyse einschließlich der ersten Sitzung
GOÄ 786: Peritonealdialyse bei liegendem Katheter einschließlich Überwachung, jede (weitere) Spülung
GOÄ 790: Ärztliche Betreuung bei Hämodialyse als Training des Patienten und gegebenenfalls seines Dialysepartners zur Vorbereitung auf Heim- oder Limited-Care-Dialysen, auch als Hämofiltration, je Dialyse
GOÄ 791: Ärztliche Betreuung eines Patienten bei Hämodialyse als Heimdialyse oder Limited-Care-Dialyse, auch als Hämofiltration, je Dialyse
GOÄ 792: Ärztliche Betreuung eines Patienten bei Hämodialyse als Zentrums- oder Praxisdialyse (auch als Feriendialyse) – auch als Hämofiltration oder bei Plasmapherese -, je Dialyse bzw. Sitzung
GOÄ 793: Ärztliche Betreuung eines Patienten bei kontinuierlicher ambulanter Peritonealdialyse (CAPD), je Tag
Der Leistungsinhalt der Nummern 790 bis 793 umfaßt insbesondere die ständige Bereitschaft von Arzt und gegebenenfalls Dialysehilfspersonal, die regelmäßigen Beratungen und Untersuchungen des Patienten, die Anfertigung und Auswertung der Dialyseprotokolle sowie die regelmäßigen Besuche bei Heimdialyse- Patienten mit Gerätekontrollen im Abstand von mindestens drei Monaten.
Bei der Zentrums- und Praxisdialyse ist darüber hinaus die ständige Anwesenheit des Arztes während der Dialyse erforderlich.
Leistungen nach den Abschnitten B und C (mit Ausnahme der Leistung nach Nummer 50 in Verbindung mit einem Zuschlag nach den Buchstaben E, F, G und/oder H) sowie die Leistungen nach den Nummern 3550, 3555, 3557, 3558, 3562.H1, 3565.H1, 3574, 3580.H1, 3584.H1, 3585.H1, 3587.H1, 3592.H1, 3594.H1, 3595.H1, 3620, 3680, 3761 und 4381, die in ursächlichem Zusammenhang mit der Dialysebehandlung erbracht werden, sind nicht gesondert berechnungsfähig. Dies gilt auch für Auftragsleistungen.
GOÄ 800: Eingehende neurologische Untersuchung – gegebenenfalls einschließlich der Untersuchung des Augenhintergrundes –
Neben der Leistung nach Nummer 800 sind die Leistungen nach den Nummern 8, 26, 825, 826, 830 und 1400 nicht berechnungsfähig.
GOÄ 801: Eingehende psychiatrische Untersuchung – gegebenenfalls unter Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson –
Neben der Leistung nach Nummer 801 sind die Leistungen nach den Nummern 4, 8, 715 bis 718, 825, 826, 830 und 1400 nicht berechnungsfähig.
GOÄ 806: Psychiatrische Behandlung durch gezielte Exploration und eingehendes therapeutisches Gespräch, auch in akuter Konfliktsituation – gegebenenfalls unter Einschluß eines eingehenden situationsregulierenden Kontaktgesprächs mit Dritten -, Mindestdauer 20 Minuten
GOÄ 807: Erhebung einer biographischen psychiatrischen Anamnese bei Kindern oder Jugendlichen unter Einschaltung der Bezugs- und Kontaktpersonen mit schriftlicher Aufzeichnung, auch in mehreren Sitzungen
Die Leistung nach Nummer 807 ist im Behandlungsfall nur einmal berechnungsfähig.
GOÄ 808: Einleitung oder Verlängerung der tiefenpsychologisch fundierten oder der analytischen Psychotherapie – einschließlich Antrag auf Feststellung der Leistungspflicht im Rahmen des Gutachterverfahrens, gegebenenfalls einschließlich Besprechung mit dem nichtärztlichen Psychotherapeuten –
GOÄ 812: Psychiatrische Notfallbehandlung bei Suizidversuch und anderer psychischer Dekompensation durch sofortige Intervention und eingehendes therapeutisches Gespräch
GOÄ 816: Neuropsychiatrische Behandlung eines Anfallkranken mit Kontrolle der Anfallaufzeichnung – gegebenenfalls mit medikamentöser Ein- oder Umstellung und auch mit Einschaltung von Kontaktpersonen –
GOÄ 825: Genaue Geruchs- und/oder Geschmacksprüfung zur Differenzierung von Störungen der Hirnnerven, als selbständige Leistung
GOÄ 826: Gezielte neurologische Gleichgewichts- und Koordinationsprüfung – gegebenenfalls einschließlich kalorisch-otologischer Prüfung –
Neben der Leistung nach Nummer 826 ist die Leistung nach Nummer 1412 nicht berechnungsfähig.
GOÄ 827: Elektroenzephalographische Untersuchung – auch mit Standardprovokationen –
GOÄ 827a: Langzeit-elektroenzephalographische Untersuchung von mindestens 18 Stunden Dauer – einschließlich Aufzeichnung und Auswertung –
GOÄ 828: Messung visuell, akustisch oder somatosensorisch evozierter Hirnpotentiale (VEP, AEP, SSP)
GOÄ 829: Sensible Elektroneurographie mit Oberflächenelektroden – gegebenenfalls einschließlich Bestimmung der Rheobase und der Chronaxie –
GOÄ 830: Eingehende Prüfung auf Aphasie, Apraxie, Alexie, Agraphie, Agnosie und Körperschemastörungen
GOÄ 831: Vegetative Funktionsdiagnostik – auch unter Anwendung pharmakologischer Testmethoden (z.B. Minor) einschließlich Wärmeanwendung und/oder Injektionen –
GOÄ 832: Befunderhebung am Nervensystem durch Faradisation und/oder Galvanisation
GOÄ 833: Begleitung eines psychisch Kranken bei Überführung in die Klinik – einschließlich Ausstellung der notwendigen Bescheinigungen –
Verweilgebühren sind nach Ablauf einer halben Stunde zusätzlich berechnungsfähig.
GOÄ 835: Einmalige, nicht in zeitlichem Zusammenhang mit einer eingehenden Untersuchung durchgeführte Erhebung der Fremdanamnese über einen psychisch Kranken oder über ein verhaltensgestörtes Kind
GOÄ 836: Intravenöse Konvulsionstherapie
GOÄ 837: Elektrische Konvulsionstherapie
GOÄ 838: Elektromyographische Untersuchung zur Feststellung peripherer Funktionsstörungen der Nerven und Muskeln
GOÄ 839: Elektromyographische Untersuchung zur Feststellung peripherer Funktionsstörungen der Nerven und Muskeln mit Untersuchung der Nervenleitungsgeschwindigkeit
GOÄ 840: Sensible Elektroneurographie mit Nadelelektroden – gegebenenfalls einschließlich Bestimmung der Rheobase und der Chronaxie –
GOÄ 842: Apparative isokinetische Muskelfunktionsdiagnostik
Die Leistung nach Nummer 842 ist im Behandlungsfall nur einmal berechnungsfähig.
GOÄ 845: Behandlung einer Einzelperson durch Hypnose
GOÄ 846: Übende Verfahren (z.B. autogenes Training) in Einzelbehandlung, Dauer mindestens 20 Minuten
GOÄ 847: Übende Verfahren (z.B. autogenes Training) in Gruppenbehandlung mit höchstens zwölf Teilnehmern, Dauer mindestens 20 Minuten, je Teilnehmer
GOÄ 855: Anwendung und Auswertung projektiver Testverfahren (z.B. Rorschach-Test, TAT) mit schriftlicher Aufzeichnung, insgesamt
GOÄ 856: Anwendung und Auswertung standardisierter Intelligenz- und Entwicklungstests (Staffeltests oder HAWIE(K), IST/Amthauer, Bühler- Hetzer, Binet-Simon, Kramer) mit schriftlicher Aufzeichnung, insgesamt
Neben der Leistung nach Nummer 856 sind die Leistungen nach den Nummern 715 bis 718 nicht berechnungsfähig.
GOÄ 857: Anwendung und Auswertung orientierender Testuntersuchungen (z.B. Fragebogentest nach Eysenck, MPQ oder MPI, Raven-Test, Sceno- Test, Wartegg-Zeichentest, Haus-Baum-Mensch, mit Ausnahme des sogenannten Lüscher-Tests), insgesamt
Neben der Leistung nach Nummer 857 sind die Leistungen nach den Nummern 716 und 717 nicht berechnungsfähig.
GOÄ 860: Erhebung einer biographischen Anamnese unter neurosenpsychologischen Gesichtspunkten mit schriftlicher Aufzeichnung zur Einleitung und Indikationsstellung bei tiefenpsychologisch fundierter und analytischer Psychotherapie, auch in mehreren Sitzungen
Die Nummer 860 ist im Behandlungsfall nur einmal berechnungsfähig.
Neben der Leistung nach Nummer 860 sind die Leistungen nach den Nummern 807 und 835 nicht berechnungsfähig.
GOÄ 862: Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Gruppenbehandlung mit einer Teilnehmerzahl von höchstens acht Personen, Dauer mindestens 100 Minuten, je Teilnehmer
GOÄ 864: Analytische Psychotherapie, Gruppenbehandlung mit einer Teilnehmerzahl von höchstens acht Personen, Dauer mindestens 100 Minuten, je Teilnehmer
GOÄ 865: Besprechung mit dem nichtärztlichen Psychotherapeuten über die Fortsetzung der Behandlung
GOÄ 871: Verhaltenstherapie, Gruppenbehandlung mit einer Teilnehmerzahl von höchstens 8 Personen, Dauer mindestens 50 Minuten, je Teilnehmer
Bei einer Sitzungsdauer von mindestens 100 Minuten kann die Leistung nach Nummer 871 zweimal berechnet werden.
GOÄ 885: Eingehende psychiatrische Untersuchung bei Kindern oder Jugendlichen unter auch mehrfacher Einschaltung der Bezugs- und/ oder Kontaktperson(en) unter Berücksichtigung familienmedizinischer und entwicklungspsychologischer Bezüge
GOÄ 886: Psychiatrische Behandlung bei Kindern und/oder Jugendlichen unter Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson(en) unter Berücksichtigung familienmedizinischer und entwicklungspsychologischer Bezüge, Dauer mindestens 40 Minuten
GOÄ 887: Psychiatrische Behandlung in Gruppen bei Kindern und/oder Jugendlichen, Dauer mindestens 60 Minuten, bei einer Teilnehmerzahl von höchstens zehn Personen, je Teilnehmer
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