GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: 55

GOÄ 55: Begleitung eines Patienten durch den behandelnden Arzt zur unmittelbar notwendigen stationären Behandlung – gegebenenfalls einschließlich organisatorischer Vorbereitung der Krankenhausaufnahme –

Abschnitt: B

Punktzahl:

500

Einfachsatz:

1,0
29,14 €

Regelhöchstsatz:

2,3
67,03 €

Höchstsatz:

3,5
102,00 €
Ausschlussziffern: GOÄ 3, GOÄ 56, GOÄ 60, GOÄ 61, GOÄ 435

Neben der Leistung nach Nummer 55 sind die Leistungen nach den Nummern 56, 60 und/oder 833 nicht berechnungsfähig.

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