GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: 20

GOÄ 20: Beratungsgespräch in Gruppen von 4 bis 12 Teilnehmern im Rahmen der Behandlung von chronischen Krankheiten, je Teilnehmer und Sitzung (Dauer mindestens 50 Minuten)

Abschnitt: B

Punktzahl:

120

Einfachsatz:

1,0
6,99 €

Regelhöchstsatz:

2,3
16,09 €

Höchstsatz:

3,5
24,48 €
Ausschlussziffern: GOÄ 847, GOÄ 862, GOÄ 864, GOÄ 871, GOÄ 887

Neben der Leistung nach Nummer 20 sind die Leistungen nach den Nummern 847, 862, 864, 871 und/oder 887 nicht berechnungsfähig.

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