Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ 20: Beratungsgespräch in Gruppen von 4 bis 12 Teilnehmern im Rahmen der Behandlung von chronischen Krankheiten, je Teilnehmer und Sitzung (Dauer mindestens 50 Minuten)
Punktzahl:
Einfachsatz:
Regelhöchstsatz:
Höchstsatz:
Neben der Leistung nach Nummer 20 sind die Leistungen nach den Nummern 847, 862, 864, 871 und/oder 887 nicht berechnungsfähig.
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