Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ-Ziffer: 75
GOÄ 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie)
Abschnitt: B
Punktzahl:
130
Einfachsatz:
1,0
7,58 €
Regelhöchstsatz:
2,3
17,43 €
Höchstsatz:
3,5
26,52 €
Die Befundmitteilung oder der einfache Befundbericht ist mit der Gebühr für die zugrundeliegende Leistung abgegolten.
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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 75
Die Steigerung der GOÄ-Ziffer 75 ist zum jeweiligen Wert gemäß folgender Steigerungsliste möglich. Der Einfachsatz entspricht anhand der Punktzahl von 130 einem Wert von 7,58 €. Dieser Wert lässt sich zu einem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 auf 17,43 € steigern. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 26,52 € Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 7,58 €
Schwellenwert: 17,43 €
Höchstwert: 26,52 €
Einfachsatz: 7,58 €
Schwellenwert: 17,43 €
Höchstwert: 26,52 €
Die GOÄ-Ziffer 75 gehört zum GOÄ-Abschnitt: B
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