Ein Gebührenrahmen ist ein Rahmen oder eine Richtlinie, die von einer Institution oder Behörde festgelegt wird, um den Umfang der Gebühren festzulegen, die für eine bestimmte Art von Dienstleistungen oder Produkten erhoben werden dürfen. So existieren für die Gebührenordnung für Ärzte mehrere Gebührenrahmen. Ein Gebührenrahmen kann verschiedene Parameter enthalten, wie z. B. die Höchst- und Mindestgebühren, die für bestimmte Dienstleistungen oder Produkte erhoben werden können, sowie die Faktoren, die bei der Festlegung der Gebühren berücksichtigt werden müssen, wie z. B. die Kosten für die Bereitstellung der Dienstleistung oder des Produkts. Die Einhaltung des Gebührenrahmens kann von Regulierungsbehörden überwacht werden, um sicherzustellen, dass die Verbraucher fair und transparent behandelt werden.
Der Gebührenrahmen für die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist eine von der Bundesärztekammer (BÄK) festgelegte Skala von Gebührensätzen, die Ärzte für ihre Privatleistungen abrechnen können. Insgesamt enthält die GOÄ drei verschiedene Gebührenrahmen. Die gängigen Bezeichnungen „(persönlich-)ärztlich“ und „(medizinisch-)technisch“ für die ersten beiden Gebührenrahmen stammen nicht aus der GOÄ, sondern sind in der amtlichen Begründung zum Entwurf der GOÄ vom 12. November 1981 zu finden. Der dritte Gebührenrahmen ist erst durch eine weitere Absenkung des „technischen“ Gebührenrahmens entstanden und gilt seit dem 1. Januar 1996 für Leistungen des Abschnitts M und die Nummer GOÄ-Ziffer 437.