GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: 437

GOÄ 437: Laboratoriumsuntersuchungen im Rahmen einer Intensivbehandlung nach Nummer 435, bis zu 24 Stunden Dauer

Abschnitt: C

Punktzahl:

500

Einfachsatz:

1,0
29,14 €

Regelhöchstsatz:

1,15
33,52 €

Höchstsatz:

1,3
37,89 €
Ausschlussziffern:
Neben der Leistung nach Nummer 437 sind Leistungen nach Abschnitt M – mit Ausnahme von Leistungen nach den Abschnitten M III 13 (Blutgruppenmerkmale, HLA-System) und M IV (Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierung von Krankheitserregern) – nicht berechnungsfähig.

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Feedback
Wähle eine Option
Betroffene Ziffer
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Text
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.

Kostenloser Abrechnungsstellen-Vergleich

Jetzt in unserem Abrechnungsstellen-Vergleich die passende Abrechnungsstelle finden.
Kostenfrei und unverbindlich für Ärzte, Zahnärzte, MVZ und Chefärzte.

Disclaimer: Die auf dieser Seite dargestellten Inhalte wurden mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Allerdings können wir keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Unsere Inhalte dienen nicht als Rechtsberatung und können diese nicht ersetzen. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden: Kontakt aufnehmen