Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ 5354: Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5353 bei Dilatation und Rekanalisation von mehr als zwei Venen, insgesamt
Punktzahl:
Einfachsatz:
Regelhöchstsatz:
Höchstsatz:
Neben der Leistung nach Nummer 5354 sind die Leistungen nach den Nummern 344 bis 347, 5295 sowie 5329 bis 5331 nicht berechnungsfähig.
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