GOÄ Ziffern: Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: 3500

GOÄ 3500: Blut im Stuhl, dreimalige Untersuchung

Abschnitt: M

Punktzahl:

90

Einfachsatz:

1,0
5,25 €

Regelhöchstsatz:

1,15
6,03 €

Höchstsatz:

1,3
6,82 €
Ausschlussziffern: GOÄ 27, GOÄ 28

Die Kosten für ausgegebenes Testmaterial sind anstelle der Leistung nach Nummer 3500 berechnungsfähig, wenn die Auswertung aus Gründen unterbleibt, die der Arzt nicht zu vertreten hat.

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3500

Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 3500 entspricht mit einer Punktzahl von 90 einem Wert von 5,25 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 1,15 ergibt einen Wert von 6,03 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 1,3 und führt zu einem Betrag von 6,82 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 5,25 €
Schwellenwert: 6,03 €
Höchstwert: 6,82 €
Die GOÄ-Ziffer 3500 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 1,3 bis zum Höchstsatz von 6,82 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 3500 gehört zum GOÄ-Abschnitt M.

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