GOÄ Ziffern: Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: 3500

GOÄ 3500: Blut im Stuhl, dreimalige Untersuchung

Abschnitt: M

Punktzahl:

90

Einfachsatz:

1,0
5,25 €

Regelhöchstsatz:

1,15
6,03 €

Höchstsatz:

1,3
6,82 €
Ausschlussziffern: GOÄ 27, GOÄ 28

Die Kosten für ausgegebenes Testmaterial sind anstelle der Leistung nach Nummer 3500 berechnungsfähig, wenn die Auswertung aus Gründen unterbleibt, die der Arzt nicht zu vertreten hat.

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