Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 28
Einfachsatz: 16,32 €
Schwellenwert: 37,54 €
Höchstwert: 57,12 €
Punktzahl:
Einfachsatz:
Regelhöchstsatz:
Höchstsatz:
Mit der Gebühr sind die Kosten für Untersuchungsmaterialien abgegolten.
Neben der Leistung nach Nummer 28 sind die Leistungen nach den Nummern 1, 3, 5, 6, 7, 8, 11, 3500, 3511, 3650 und/oder 3652 nicht berechnungsfähig.
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