GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: 27

GOÄ 27: Untersuchung einer Frau zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Brust, des Genitales, des Rektums und der Haut – einschließlich Erhebung der Anamnese, Abstrichentnahme zur zytologischen Untersuchung, Untersuchung auf Blut im Stuhl und Urinuntersuchung auf Eiweiß, Zucker und Erythrozyten, einschließlich Beratung –

Abschnitt: B

Punktzahl:

320

Einfachsatz:

1,0
18,65 €

Regelhöchstsatz:

2,3
42,90 €

Höchstsatz:

3,5
65,28 €

Mit der Gebühr sind die Kosten für Untersuchungsmaterialien abgegolten.
Neben der Leistung nach Nummer 27 sind die Leistungen nach den Nummern 1, 3, 5, 6, 7, 8, 297, 3500, 3511, 3650 und/oder 3652 nicht berechnungsfähig.

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 27

Die Steigerung der GOÄ-Ziffer 27 ist zum jeweiligen Wert gemäß folgender Steigerungsliste möglich. Der Einfachsatz entspricht anhand der Punktzahl von 320 einem Wert von 18,65 €. Dieser Wert lässt sich zu einem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 auf 42,90 € steigern. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 65,28 € Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 18,65 €
Schwellenwert: 42,90 €
Höchstwert: 65,28 €
Die GOÄ-Ziffer 27 gehört zum GOÄ-Abschnitt: B

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