Was ist ein Gebührensatz?

Lexikon

In der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) definiert ein Gebührensatz den Preis, den ein Arzt für eine bestimmte Leistung abrechnen kann. Jede ärztliche Leistung in der GOÄ ist einem bestimmten Gebührensatz zugeordnet, der auf der Schwierigkeit, dem Zeitaufwand und der Verantwortung für die jeweilige Leistung basiert.

Die GOÄ sieht für jede Leistung einen Grund- oder Basissatz vor, der durch Zusatz- oder Steigerungssätze ergänzt werden kann. Der Grund- oder Basissatz ist der niedrigste Gebührensatz, der für eine bestimmte Leistung berechnet werden kann, während der höchstmögliche Gebührensatz durch die Summe des Grund- oder Basissatzes und der zutreffenden Zusatz- oder Steigerungssätze bestimmt wird.

Bezeichnung des Gebührenrahmens Inhalt Grundlage in der GOÄ Abschnitte Faktor-Spanne
Ärztlicher Gebührenrahmen (großer Gebührenrahmen) Persönlich-ärztliche Leistungen § 5 Abs. 2 GOÄ Abschnitte B, C, D, F, G, H, I, J, K, L, N, P 1,0 bis 3,5
Technischer Gebührenrahmen (kleiner Gebührenrahmen) Medizinisch-technische Leistungen § 5 Abs. 3 GOÄ Abschnitte A, E und O 1,0 bis 2,5
Gebührenrahmen für Laborleistungen Laborleistungen § 5 Abs. 4 GOÄ Abschnitt M und Nummer 437 1,0 bis 1,3

Die Höhe der Gebührensätze in der GOÄ wird von der Bundesärztekammer (BÄK) festgelegt und regelmäßig überprüft und angepasst. Die GOÄ dient als Orientierungshilfe für Ärzte bei der Privatabrechnung ihrer Leistungen gegenüber privaten Krankenversicherungen und anderen privaten Zahlern.

Einfachsatz
(unterdurchschnittliche Leistung)
Regelhöchstsatz
(durchschnittliche Leistung)
Höchstsatz
(überdurchschnittliche Leistung)
Persönlich-ärztliche Leistung (GOÄ) 1,0 2,3 3,5
Medizinisch-technische Leistung (GOÄ) 1,0 1,8 2,5
Laborleistung (GOÄ) 1,0 1,15 1,3
Zahnärztliche Leistung (GOZ) 1,0 2,3 3,5
Begründung nicht notwendig nicht notwendig notwendig

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