In der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) definiert ein Gebührensatz den Preis, den ein Arzt für eine bestimmte Leistung abrechnen kann. Jede ärztliche Leistung in der GOÄ ist einem bestimmten Gebührensatz zugeordnet, der auf der Schwierigkeit, dem Zeitaufwand und der Verantwortung für die jeweilige Leistung basiert.
Die GOÄ sieht für jede Leistung einen Grund- oder Basissatz vor, der durch Zusatz- oder Steigerungssätze ergänzt werden kann. Der Grund- oder Basissatz ist der niedrigste Gebührensatz, der für eine bestimmte Leistung berechnet werden kann, während der höchstmögliche Gebührensatz durch die Summe des Grund- oder Basissatzes und der zutreffenden Zusatz- oder Steigerungssätze bestimmt wird.