GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: 96

GOÄ 96: Schreibgebühr, je Kopie

Abschnitt: B

Punktzahl:

3

Einfachsatz:

1,0
0,17 €

Regelhöchstsatz:

-
-

Höchstsatz:

-
-
Ausschlussziffern:

Die Schreibgebühren nach den Nummern 95 und 96 sind nur neben den Leistungen nach den Nummern 80, 85 und 90 und nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.

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