Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ 96: Schreibgebühr, je Kopie
Die Schreibgebühren nach den Nummern 95 und 96 sind nur neben den Leistungen nach den Nummern 80, 85 und 90 und nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.
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