Was ist GOÄ 70?
Jeden Tag werden in Arztpraxen zahlreiche Dokumente ausgestellt. Dies können Bescheinigungen, Atteste, Arztbriefe, Berichte oder Gutachten sein. Bei dieser Komplexität ist es nachvollziehbar, dass Unklarheit darüber herrscht, ob und wie Sie als Arzt diese Schriftstücke korrekt nach der GOÄ abrechnen können. Die GOÄ-Ziffer 70 kann für kurze Bescheinigungen, kurze Zeugnisse und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen abgerechnet werden, die stets schriftlich zu sein haben. Rezepte lassen sich nicht nach GOÄ 70 abrechnen.
Hinweis:
Insbesondere bei der Abrechnung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nach GOÄ-Ziffer 70 wird eine Erstattung durch die Kostenträger häufig verweigert. Ihr Patient bleibt Ihnen als Arzt gegenüber dadurch dennoch kostentragungspflichtig.
Wann wird eine „Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ nach GOÄ-Ziffer 70 abgerechnet?
Wie der Titel bereits vermuten lässt, umfasst die GOÄ-Ziffer 70 im Wesentlichen:
- kurze Bescheinigungen
- kurze Zeugnisse
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
Ebenfalls nach GOÄ 70 abrechenbar sind:
- Ausstellung eines Allergiepasses
- Eintragungen in den Allergiepass
- Ausstellung eines neuen Impfpasses
- Schulbescheinigungen (z. B. zur Befreiung vom Sportunterricht)
Vergleich der GOÄ-Ziffern für Bescheinigungen, Berichte, Atteste, Arztbriefe und Gutachten
Ziffer | Titel | Verwendung |
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GOÄ 70 | Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung |
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GOÄ 75 | Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie) |
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GOÄ 80 | Schriftliche gutachtliche Äußerung |
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GOÄ 85 | Schriftliche gutachtliche Äußerung mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand – gegebenenfalls mit wissenschaftlicher Begründung –, je angefangene Stunde Arbeitszeit |
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Steigerung der Ziffer GOÄ 70
Die GOÄ-Ziffer 70 wird nach dem ärztlichen Gebührenrahmen mit einem Steigerungsfaktor von maximal 3,5 gesteigert. Für eine Bescheinigung, die den regulären Aufwand einer kurzen Bescheinigung übersteigt, ist eine Steigerung bis zum Höchstsatz möglich, wobei eine Steigerung über dem Regelhöchstsatz von 2,3 schriftlich begründet werden muss.
Wie wird die Ziffer GOÄ 70 gesteigert?
GOÄ-Ziffer 70 | Faktor | Wert / Kosten |
---|---|---|
Einfachsatz | 1,0 | 2,33 € |
Schwellenwert | 2,3 | 5,36 € |
Höchstsatz | 3,5 | 8,16 € |
Punktzahl | 40 | |
Leistung | GOÄ 70: Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung |
Darf die GOÄ-Ziffer 70 mehrfach abgerechnet werden?
Wird mehr als eine Bescheinigung ausgestellt, ist die Ziffer 70 GOÄ je Bescheinigung, Zeugnis oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung berechnungsfähig.
Dürfen neben der GOÄ-Ziffer 70 auch Kosten für Porto berechnet werden?
Gemäß § 10 GOÄ dürfen Portokosten, die im Zusammenhang mit dem Versand einer kurzen Bescheinigung, eines kurzen Zeugnisses oder einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entstehen, berechnet werden.
Darf die GOÄ-Ziffer 70 auch für einen vorläufigen Bericht aus stationärer Entlassung abgerechnet werden?
Gemäß der Empfehlung der Bundesärztekammer wird der vorläufige Entlassungsbericht im Krankenhaus auf Basis des § 6 GOÄ analog Nr. 70 mit der Analogziffer A72 abgerechnet.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 70
Grundsätzlich lässt sich die Ziffer GOÄ 70 auch mehrfach abrechnen. Bei der Ausstellung mehrerer Bescheinigungen, Zeugnisse oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (bzw. einer Kombination dieser) ist die GOÄ-Ziffer 70 pro Dokument abrechenbar.
Die Ziffern GOÄ 3 und GOÄ 70 lassen sich parallel abrechnen, sofern es sich inhaltlich um zwei zeitlich unabhängige Leistungen handelt. Dies lässt sich beispielsweise mit einem unterschiedlichen Leistungsdatum oder – im Falle des gleichen Leistungsdatums – durch unterschiedliche Uhrzeiten verdeutlichen.