Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 76
Die Steigerung der GOÄ-Ziffer 76 ist zum jeweiligen Wert gemäß folgender Steigerungsliste möglich. Der Einfachsatz entspricht anhand der Punktzahl von 70 einem Wert von 4,08 €. Dieser Wert lässt sich zu einem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 auf 9,38 € steigern. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 14,28 € Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 4,08 €
Schwellenwert: 9,38 €
Höchstwert: 14,28 €
Einfachsatz: 4,08 €
Schwellenwert: 9,38 €
Höchstwert: 14,28 €
Die GOÄ-Ziffer 76 gehört zum GOÄ-Abschnitt: B
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