GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ Ziffernliste: 5400 bis 6018

GOÄ-Ziffer: 5411

GOÄ 5411: Szintigraphische Untersuchung des Liquorraums

1,0
52,46 €
Einfachsatz
1,8
94,43 €
Regelhöchstsatz
2,5
131,15 €
Höchstsatz
Ausschlussziffern:

Für die Leistung nach Nummer 5411 sind zwei Wiederholungsuntersuchungen zugelassen, davon eine später als 24 Stunden nach Einbringung(en) des radioaktiven Stoffes.

GOÄ-Ziffer: 5421
Ausschlussziffern:

Neben der Leistung nach Nummer 5421 ist bei zusätzlicher Erste-Passage-Untersuchung die Leistung nach Nummer 5473 berechnungsfähig

GOÄ-Ziffer: 5431
Ausschlussziffern: GOÄ 5430, GOÄ 5450

Für die Untersuchung mehrerer Regionen ist die Leistung nach Nummer 5430 nicht mehrfach berechnungsfähig.
Für die Leistung nach Nummer 5430 sind zwei Wiederholungsuntersuchungen zugelassen, davon eine später als 24 Stunden nach Einbringung der Testsubstanz(en).
Die Leistungen nach den Nummern 5430 und 5431 sind nicht nebeneinander berechnungsfähig.

GOÄ-Ziffer: 5450

GOÄ 5450: Szintigraphische Untersuchung von endokrin aktivem Gewebe – mit Ausnahme der Schilddrüse –

1,0
58,29 €
Einfachsatz
1,8
104,92 €
Regelhöchstsatz
2,5
145,72 €
Höchstsatz
Ausschlussziffern: GOÄ 5430, GOÄ 5431

Das untersuchte Gewebe ist in der Rechnung anzugeben.
Für die Leistung nach Nummer 5450 sind zwei Wiederholungsuntersuchungen zugelassen, davon eine später als 24 Stunden nach Einbringung der radioaktiven Substanz(en).
Die Leistung nach Nummer 5450 ist neben den Leistungen nach den Nummern 5430 und 5431 nicht berechnungsfähig.

GOÄ-Ziffer: 5466
Ausschlussziffern:

Für die Untersuchung mehrerer Regionen ist die Leistung nach Nummer 5465 nicht mehr berechnungsfähig.
Für die Leistungen nach den Nummern 5462 bis 5466 sind zwei Wiederholungsuntersuchungen zugelassen, davon eine später als 24 Stunden nach Einbringung der Testsubstanz(en).

GOÄ-Ziffer: 5473
Ausschlussziffern: GOÄ 5460, GOÄ 5481

Die Leistung nach Nummer 5473 ist neben den Leistungen nach den Nummern 5460 und 5481 nicht berechnungsfähig.

GOÄ-Ziffer: 5803
Ausschlussziffern:

Der Zuschlag nach Nummer 5803 ist nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.
Die Leistungen nach den Nummern 5802 und 5803 sind für die Bestrahlung flächenhafter Dermatosen jeweils nur einmal berechnungsfähig.

GOÄ-Ziffer: 5854

GOÄ 5854: Tiefen-Hyperthermie, je Fraktion

1,0
145,14 €
Einfachsatz
1,8
261,24 €
Regelhöchstsatz
2,5
362,84 €
Höchstsatz
Ausschlussziffern:

Die Leistungen nach den Nummern 5852 bis 5854 sind nur in Verbindung mit einer Strahlenbehandlung oder einer regionären intravenösen oder intraarteriellen Chemotherapie und nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.