GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: 6016

GOÄ 6016: Mikroskopische Untersuchung eines Knochens nach innerer Leichenschau – einschließlich Beurteilung des Befundes -, je Knochen

Abschnitt: P

Punktzahl:

300

Einfachsatz:

1,0
17,49 €

Regelhöchstsatz:

2,3
40,22 €

Höchstsatz:

3,5
61,20 €
Ausschlussziffern:

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 6016

Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 6016 entspricht mit einer Punktzahl von 300 einem Wert von 17,49 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 40,22 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 61,20 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 17,49 €
Schwellenwert: 40,22 €
Höchstwert: 61,20 €
Die GOÄ-Ziffer 6016 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 61,20 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 6016 gehört zum GOÄ-Abschnitt P.

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