Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ 5854: Tiefen-Hyperthermie, je Fraktion
Punktzahl:
Einfachsatz:
Regelhöchstsatz:
Höchstsatz:
Die Leistungen nach den Nummern 5852 bis 5854 sind nur in Verbindung mit einer Strahlenbehandlung oder einer regionären intravenösen oder intraarteriellen Chemotherapie und nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.
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