Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ 5812: Orthovolt- (100 bis 400 kV Röntgenstrahlen) oder Hochvoltstrahlenbehandlung bei gutartiger Erkrankung, je Fraktion
Punktzahl:
Einfachsatz:
Regelhöchstsatz:
Höchstsatz:
Bei Bestrahlung mit einem Telecaesiumgerät wegen einer bösartigen Erkrankung ist die Leistung nach Nummer 5812 je Fraktion zweimal berechnungsfähig.
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