GOÄ Ziffern: Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: 5812

GOÄ 5812: Orthovolt- (100 bis 400 kV Röntgenstrahlen) oder Hochvoltstrahlenbehandlung bei gutartiger Erkrankung, je Fraktion

Abschnitt: O

Punktzahl:

190

Einfachsatz:

1,0
11,07 €

Regelhöchstsatz:

1,8
19,93 €

Höchstsatz:

2,5
27,69 €
Ausschlussziffern:

Bei Bestrahlung mit einem Telecaesiumgerät wegen einer bösartigen Erkrankung ist die Leistung nach Nummer 5812 je Fraktion zweimal berechnungsfähig.

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