GOÄ Ziffern: Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: 5810

GOÄ 5810: Erstellung eines Bestrahlungsplans für die Strahlenbehandlung nach den Nummern 5812 und 5813, je Bestrahlungsserie

Abschnitt: O

Punktzahl:

200

Einfachsatz:

1,0
11,66 €

Regelhöchstsatz:

1,8
20,98 €

Höchstsatz:

2,5
29,14 €
Ausschlussziffern: GOÄ 5800, GOÄ 5831, GOÄ 5832, GOÄ 5833

Der Bestrahlungsplan nach Nummer 5810 umfaßt Angaben zur Indikation und die Beschreibung des zu bestrahlenden Volumens, der vorgesehenen Dosis, der Fraktionierung und der Strahlenschutzmaßnahmen und gegebenenfalls die Fotodokumentation.

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5810

Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 5810 entspricht mit einer Punktzahl von 200 einem Wert von 11,66 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 1,8 ergibt einen Wert von 20,98 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 2,5 und führt zu einem Betrag von 29,14 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 11,66 €
Schwellenwert: 20,98 €
Höchstwert: 29,14 €
Die GOÄ-Ziffer 5810 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 2,5 bis zum Höchstsatz von 29,14 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 5810 gehört zum GOÄ-Abschnitt O.

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