GOÄ Ziffern: Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: 5800

GOÄ 5800: Erstellung eines Bestrahlungsplans für die Strahlenbehandlung nach den Nummern 5802 bis 5806, je Bestrahlungsserie

Abschnitt: O

Punktzahl:

250

Einfachsatz:

1,0
14,57 €

Regelhöchstsatz:

1,8
26,23 €

Höchstsatz:

2,5
36,43 €
Ausschlussziffern: GOÄ 5810, GOÄ 5831, GOÄ 5832, GOÄ 5833

Der Bestrahlungsplan nach Nummer 5800 umfaßt Angaben zur Indikation und die Beschreibung des zu bestrahlenden Volumens, der vorgesehenen Dosis, der Fraktionierung und der Strahlenschutzmaßnahmen und gegebenenfalls die Fotodokumentation.

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