Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte
GOÄ 5803: Orthovoltstrahlenbehandlung (10 bis 100 kV Röntgenstrahlen): Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5802 bei Bestrahlung von mehr als zwei Bestrahlungsfeldern bzw. Zielvolumina, je Fraktion
Punktzahl:
Einfachsatz:
Regelhöchstsatz:
Höchstsatz:
Der Zuschlag nach Nummer 5803 ist nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.
Die Leistungen nach den Nummern 5802 und 5803 sind für die Bestrahlung flächenhafter Dermatosen jeweils nur einmal berechnungsfähig.
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