GOÄ Ziffern: Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: 5461

GOÄ 5461: Szintigraphische Untersuchung von Lymphabflußgebieten an Stamm und/oder Kopf und/ oder Extremitäten – gegebenenfalls einschließlich der kontralateralen Seite –

Abschnitt: O

Punktzahl:

2.200

Einfachsatz:

1,0
128,23 €

Regelhöchstsatz:

1,8
230,82 €

Höchstsatz:

2,5
320,58 €
Ausschlussziffern:

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5461

Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 5461 entspricht mit einer Punktzahl von 2.200 einem Wert von 128,23 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 1,8 ergibt einen Wert von 230,82 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 2,5 und führt zu einem Betrag von 320,58 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 128,23 €
Schwellenwert: 230,82 €
Höchstwert: 320,58 €
Die GOÄ-Ziffer 5461 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 2,5 bis zum Höchstsatz von 320,58 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 5461 gehört zum GOÄ-Abschnitt O.

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