GOÄ Ziffern: Das Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: 6001

GOÄ 6001: Vollständige innere Leichenschau, die zusätzliche besonders zeitaufwendige oder umfangreiche ärztliche Verrichtungen erforderlich macht (z.B. ausgedehnte Untersuchung des Knochensystems oder des peripheren Gefäßsystems mit Präparierung und/oder Untersuchung von Organen bei fortschreitender Zersetzung mit bereits wesentlichen Fäulniserscheinungen) – einschließlich Leichenschaubericht und pathologischanatomischer Diagnose –

Abschnitt: P

Punktzahl:

2.300

Einfachsatz:

1,0
134,06 €

Regelhöchstsatz:

2,3
308,34 €

Höchstsatz:

3,5
469,21 €
Ausschlussziffern:

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 6001

Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 6001 entspricht mit einer Punktzahl von 2.300 einem Wert von 134,06 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 308,34 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 469,21 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 134,06 €
Schwellenwert: 308,34 €
Höchstwert: 469,21 €
Die GOÄ-Ziffer 6001 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 469,21 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 6001 gehört zum GOÄ-Abschnitt P.

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