Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 6001
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 6001 entspricht mit einer Punktzahl von 2.300 einem Wert von 134,06 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 ergibt einen Wert von 308,34 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 469,21 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 134,06 €
Schwellenwert: 308,34 €
Höchstwert: 469,21 €
Einfachsatz: 134,06 €
Schwellenwert: 308,34 €
Höchstwert: 469,21 €
Die GOÄ-Ziffer 6001 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 3,5 bis zum Höchstsatz von 469,21 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 6001 gehört zum GOÄ-Abschnitt P.