GOÄ Ziffern: Online-Verzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte

Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte

GOÄ-Ziffer: 5424

GOÄ 5424: Szintigraphische Untersuchung des Myokards mit myokardaffinen Tracern in Ruhe und unter körperlicher oder pharmakologischer Stimulation – gegebenenfalls einschließlich EKG im zeitlichen Zusammenhang mit der Untersuchung –

Abschnitt: O

Punktzahl:

2.800

Einfachsatz:

1,0
163,20 €

Regelhöchstsatz:

1,8
293,77 €

Höchstsatz:

2,5
408,01 €

Neben der Leistung nach Nummer 5424 sind die Leistungen nach den Nummern 5422 und/oder 5423 nicht berechnungsfähig.

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5424

Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 5424 entspricht mit einer Punktzahl von 2.800 einem Wert von 163,20 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 1,8 ergibt einen Wert von 293,77 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 2,5 und führt zu einem Betrag von 408,01 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 163,20 €
Schwellenwert: 293,77 €
Höchstwert: 408,01 €
Die GOÄ-Ziffer 5424 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 2,5 bis zum Höchstsatz von 408,01 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 5424 gehört zum GOÄ-Abschnitt O.

Disclaimer: Die auf dieser Seite dargestellten Inhalte wurden mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Allerdings können wir keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Unsere Inhalte dienen nicht als Rechtsberatung und können diese nicht ersetzen. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden: Kontakt aufnehmen

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