Zukünftig sollen alle Akteure des Gesundheitswesens nur noch mittels der sogenannten Telematikinfrastruktur online miteinander kommunizieren. Unter der Telematikinfrastruktur (TI) versteht man die digitale Vernetzung von allen Beteiligten des Gesundheitswesens, darunter Ärzte und Zahnärzte, psychotherapeutische Praxen, Krankenhäuser, aber auch Krankenkassen und Apotheken. Die TI ist ein geschlossenes und sicheres Netz, zu dem nur registrierte Anwender Zugang haben, die einen elektronischen Heilberufs- und Praxisausweis vorweisen können. Durch die Vernetzung soll die schnellere und einfachere Verfügbarkeit von medizinischen Daten gewährleistet werden, die für die Behandlung von Patienten notwendig sind.
Wie genau funktioniert die Telematikinfrastruktur und welche Veränderungen gehen damit einher? In unserem Ratgeber zum Thema Telematikinfrastruktur erhalten Sie alle Informationen.
Ein erster Schritt war die gesetzlich vorgeschriebene Implementierung des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM) bei Vertragsärzten und Krankenkassen bis 2018, welche die Digitalisierung von Versichertendaten wie Name, Geburtstag, Versichertenstatus und Diagnosedaten beinhaltete. Dies ist nur ein Beispiel – für die Umsetzung der Digitalisierung im Gesundheitswesen werden immer mehr gesetzliche Leitwege geschaffen. Unter anderem sind alle deutschen Arztpraxen bereits seit 2015 durch das E-Health-Gesetz dazu verpflichtet worden, digitale Technologien des Gesundheitswesens zu installieren, um papierbasierte Prozesse durch IT-Lösungen zu ersetzen. Eine dieser Möglichkeiten, Prozesse in den digitalen Raum zu verlagern, ist die Implementierung von Schnittstellen.
Einige Chefärzte übermitteln ihre Abrechnungsdaten immer noch in Papierform und lassen ihren externen Dienstleister teilweise sogar noch regelmäßig in die Klinik kommen, um entsprechende Akten auszuwerten und abzurechnen. Dabei ist es sowohl zeitsparender und übersichtlicher als auch umweltfreundlicher, sämtliche Belege und Dokumente digital zu übermitteln.
Nicht nur Sie selbst als Arzt sparen Zeit, sondern Sie ersparen auch Ihrem Abrechnungsdienstleister die gegebenenfalls sogar weite Anreise zu Ihnen. Da die Belege in Ihrer Praxissoftware ohnehin digital entstehen, ersparen Sie sich gleich mehrere Bearbeitungsschritte. Belege müssen weder gedruckt, noch sortiert und abgeheftet werden. Ebenso wenig müssen Sie von Ihrem Dienstleister im Anschluss aufwendig eingescannt werden, bevor Sie weiterverarbeitet werden können.
Die digitale Übertragung ermöglicht, dass die Dokumente jederzeit kinderleicht digital durchsucht werden können, anstatt dass Sie sämtliche Ordner durchstöbern müssen.
Die PAD-Schnittstelle hat sich aufgrund ihrer frühen Entwicklung in den 1980ern als De-facto-Standard etabliert. Sie wandelt Rechnungen in das Format Ihrer Abrechnungsstelle um, sodass die Abrechnungsdatei anschließend an die privatärztliche Verrechnungsstelle oder den entsprechenden Dienstleister übermittelt werden kann. Die PAD-Schnittstellen-Lösung ist offen für jeden zugänglich und lässt sich zudem in jedes System implementieren. Sie basiert auf dem ASCII-Format (American Standard Code for Information Interchange) – ein Format zur Zeichencodierung – und arbeitet mit einer festen Satzlänge von 128 Bytes. Seit 1987 wurden nur zwei Versionen entwickelt, weshalb die PAD-Schnittstelle unter den Softwareherstellern als sehr stabil gilt. Die neueste Version wurde im Dezember 2003 veröffentlicht, eine erneute Weiterentwicklung wurde jedoch eingestellt.
Die PADneXt-Schnittstelle ist die erweiterte Version der PAD-Schnittstelle. Die seit 2010 erhältliche Schnittstellen-Lösung bietet zusätzliche Funktionen zu ihrem Vorgänger, die speziell auf die Bedürfnisse der Privatabrechnung zugeschnitten sind und den Anforderungen der Leistungsabrechnung in Deutschland folgen. Das System ist einfach verständlich und der Kommunikationsaufwand zwischen Arzt und Abrechnungsstelle verringert sich im Vergleich zur Vorgänger-Schnittstelle, da die Daten bereits vor der Übermittlung besser validiert werden. Das zukunftsorientierte Modell der PAD-Schnittstelle ermöglicht außerdem – im Gegensatz zum Vorgänger – die Übermittlung mit und ohne Quittung. Die PADneXt-Schnittstelle ist ebenfalls offen und kann von jedem System verwendet werden. Anders als der Vorgänger ist diese Lösung XML-basiert. Sie baut also auf einem Datenformat in Textform auf und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung. Alle Anforderungen zur sicheren Übermittlung der Daten werden erfüllt.
Auch die Zahnarztpraxen sind von dem E-Health-Gesetz betroffen und werden zur Einführung neuer Telematikinfrastruktur angehalten. Der Schnittstellen-Entwicklung hat sich der Verband Deutscher Dentalsoftware Unternehmer (VDDS) angenommen und stellt die folgenden Lösungen bereit.
Die VDDS-RZ (Rechenzentrum) Schnittstelle ermöglicht die Aufbereitung der Dental-Abrechnungsdaten aus den Zahnarztsystemen für die Abrechnungsstellen und ist nur für Mitglieder des Verbandes zugänglich. Das System basierte auf dem ASCII-Format mit unterschiedlichen Satzarten, seit 2020 laufen jedoch Tests für eine XML-basierte Version.
Die VDDS-transfer Schnittstelle ermöglicht den Transfer von Patienten- und Behandlungsdaten zwischen Praxisverwaltungssystemen in einem neutralen Datenübergabeformat, wenn z.B. die Praxissoftware gewechselt wird. Dazu zählen unter anderem Stammdaten, Befunde, Medikamentenlisten, Karteikarten (als Text) oder Prophylaxe-Pläne. Zugänglich ist die Schnittstelle kostenpflichtig für Mitglieder des VDDS und soll zukünftig auch im XML-Format modelliert werden.
Laut Röntgenverordnung müssen Zahnarztpraxen seit Beginn 2020 Röntgengeräte und eine Praxissoftware vorweisen, die den Datenstandard DICOM beherrschen. Hinter DICOM (Digital Imaging and Communications in Medicine) steht ein offener Standard, der im medizinischen Bildmanagement eingesetzt wird, um den Austausch medizinischer Bilddaten zu ermöglichen. Da der DICOM Standard ursprünglich für den Einsatz in Kliniken und Röntgenpraxen geschaffen wurde, bietet die VDDS-DICOM Schnittstelle eine Lösung, die direkt auf Dentalpraxen zugeschnitten ist. Die Funktionen sind auf die Anforderungen einer synchronen Sofort-Röntgensituation in der Zahnarztpraxis angepasst. Sie sind zugleich weiterhin kompatibel mit dem Standard-Verfahren.
Die VDDS media Schnittstelle dient dem multimedialen Datenaustausch zwischen der Praxisverwaltungssoftware und der Röntgen-bzw. Kamerasoftware. Damit kann unter anderem die Bildausgabe manuell über die Praxissoftware gesteuert oder die Ansicht der multimedialen Daten über den Viewer der Praxissoftware ermöglicht werden. Ebenso werden Bilddaten und Thumbnails in die Praxissoftware übernommen. Diese Schnittstellenlösung ist systemunabhängig.
Die VDDS-Labor-Client-Schnittstelle ermöglicht den sicheren Austausch von Daten zwischen der Praxissoftware und der Laborsoftware. Kostenvoranschläge, Laboraufträge und Rechnungen werden im verschlüsselten XML-Format übertragen und automatisch dokumentiert, um eine rechtliche Absicherung zu schaffen. Anhand der Laborauftragsnummer kann bei der Übermittlung der Fremdlaborrechnung an die Praxis die Zuordnung zum Patienten automatisch erfolgen, wodurch Zuordnungsfehler vermieden werden.
Bei einer Verwendung des VDDS-RZ können Laborrechnungen zudem direkt digital an das Rechenzentrum übermittelt werden.
Die offene AzP-Schnittstelle dient dem Austausch zahnärztlicher Patientendaten und basiert auf der VDDS-transfer Schnittstelle. Hiermit wird der komplette Im- bzw. Export von allen Patientendaten ermöglicht, beispielsweise im Falle eines Wechsels der Praxissoftware. Aber auch der Im- bzw. Export von einzelnen Patientendaten ist möglich, wenn ein Patient Sie zum Beispiel auffordert, ihm die Patientendaten digital zur Verfügung zu stellen, oder wenn die Patientenakte im Falle eines Zahnarztwechsels übermittelt werden soll.
Wie genau funktioniert die elektronische Patientenakte (ePa)? In unserem Beitrag zur elektronischen Patientenakte erhalten Sie als Arzt einen Überblick darüber, was eine ePA ist, welche Vorteile sie mit sich bringt und wie die digitale Patientenakte befüllt wird.
Bei einem genaueren Blick auf die Entwicklung der Telematikinfrastruktur, nimmt die PADline GmbH eine entscheidende Rolle ein: Die Aufgabe der Telematik wurde im Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen zentralisiert und an die PADline GmbH übertragen. Demnach übernimmt die Gesellschaft die Betreuung aller im PVS-Verband organisierten Unternehmen und deckt deren gesamte IT-gestützte Kommunikation zu Fremdsystemen ab. Durch die Entwicklung verschiedener Schnittstellen und Systeme zur digitalen Vernetzung des Gesundheitswesens, hat sie maßgeblich zur Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur beigetragen.
Das Unternehmen wurde im Jahr 2001 gegründet und nahm im Januar 2002 seine Geschäftstätigkeit auf. Die ersten Schritte, die den Weg der digitalen Vernetzung ebnen sollten, machte PADline in dem Bereich der eRechnungen. Im Fokus stand und steht für das Unternehmen bei der Entwicklung jederzeit vor allem der Schutz der sensiblen Arzt- und Patientendaten. Mit den folgenden Produktveröffentlichungen ermöglichte PADline die elektronische Übermittlung der Rechnungen:
- 2004: „BG online“ zur Übermittlung der PVS-Rechnungen an Berufsgenossenschaften
- 2007: „GKV online“ zur Weiterleitung von PVS-Rechnungen ambulanter Operationen an gesetzliche Krankenversicherungen
- 2010: „PKV online“ zur Weitergabe der PVS-Rechnungen an private Krankenversicherungen
Nach dem Ausbau der eRechnungs-Systeme, nahm sich die Gesellschaft der Weiterentwicklung von Schnittstellen an, die die digitale Kommunikation zwischen den verschiedenen Akteuren des Gesundheitswesens erleichtern sollte. Folgende Schnittstellen wurden in den darauffolgenden Jahren veröffentlicht:
- 2010: „PADneXt“, die elektronische Schnittstelle zwischen Arztpraxis- sowie Kliniksystemen und PVS
- 2012: „PVS-VDDS-RZ-Client“ speziell für Zahnärzte, zur hochsicheren Übertragung von Abrechnungsdaten von der Zahnarztpraxis an die PVS
Zudem launchte PADline im Jahr 2011 „PAD transfer“. PAD transfer ist ein Portal zum Austausch von Abrechnungsdaten und weiteren Daten von der Praxis oder Klinik zur PVS, welche 2013 an das sichere Netz der Kassenärztlichen Vereinigung (KV-SafeNet) angeschlossen wurde. Auch hierbei steht die Sicherheit an erster Stelle: Daten werden beim Arzt verschlüsselt und erst bei der PVS wieder entschlüsselt. In den darauffolgenden Jahren optimierte die Gesellschaft ihre Systeme und entwickelte diese weiter. Beispielsweise ermöglicht der im Juni 2015 eingeführte REST Service die 1-Klick-Abrechnung an die PVS über PAD transfer. Noch immer werden die bestehenden Systeme weiter an die sich verändernden Anforderungen der Telematikinfrastruktur angepasst, um das Gesundheitswesen weiter zu digitalisieren.
Folgende privatärztliche Verrechnungsstellen sind Gesellschafter der PADline GmbH: