Kollektivverträge (auch „Gesamtverträge“ genannt) vereinheitlichen die Vergütung der vertragsärztlichen Gesundheitsversorgung im deutschen Gesundheitswesen.
Auf Bundesebene bestehen die Kollektivverträge zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Kassen(zahn)ärztlichen Bundesvereinigung. Beispiele für Kollektivverträge auf Bundesebene sind die Bundesmantelverträge, in denen die vertrags(zahn)ärztliche Versorgung organisiert wird. Auf Landesebene wiederum werden diese Kollektivverträge (abhängig von den jeweiligen Kassenarten) konkretisiert.