Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 78
Die Steigerung der GOÄ-Ziffer 78 ist zum jeweiligen Wert gemäß folgender Steigerungsliste möglich. Der Einfachsatz entspricht anhand der Punktzahl von 180 einem Wert von 10,49 €. Dieser Wert lässt sich zu einem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 2,3 auf 24,13 € steigern. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 3,5 und führt zu einem Betrag von 36,72 € Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 10,49 €
Schwellenwert: 24,13 €
Höchstwert: 36,72 €
Einfachsatz: 10,49 €
Schwellenwert: 24,13 €
Höchstwert: 36,72 €
Die GOÄ-Ziffer 78 gehört zum GOÄ-Abschnitt: B