Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5100
Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer 5100 entspricht mit einer Punktzahl von 300 einem Wert von 17,49 €. Eine Steigerung mit dem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 1,8 ergibt einen Wert von 31,48 €. Der Faktor für den Höchstwert beträgt 2,5 und führt zu einem Betrag von 43,72 €. Die Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Steigerungssätze sind zu beachten.
Einfachsatz: 17,49 €
Schwellenwert: 31,48 €
Höchstwert: 43,72 €
Einfachsatz: 17,49 €
Schwellenwert: 31,48 €
Höchstwert: 43,72 €
Die GOÄ-Ziffer 5100 darf bei erschwerten Bedingungen mit einem Steigerungsfaktor von 2,5 bis zum Höchstsatz von 43,72 € abgerechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer 5100 gehört zum GOÄ-Abschnitt O.